Neue Einzelhandelskonzeption vorgestellt
Interessierte Bürger können sich noch bis 24. Januar beteiligen

In der Innenstadt oder auch in den Außenbezirken? In der Einzelhandelskonzeption ist unter anderem geregelt, wo sich in Kaiserslautern Geschäfte ansiedeln dürfen | Foto: PS
  • In der Innenstadt oder auch in den Außenbezirken? In der Einzelhandelskonzeption ist unter anderem geregelt, wo sich in Kaiserslautern Geschäfte ansiedeln dürfen
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Kaiserslautern. Ein immer stärker werdender Onlinehandel, der Niedergang kleiner Lebensmittelbetriebe, dafür große Einkaufszentren auf der grünen Wiese: Der Einzelhandel ist in ganz Deutschland seit einigen Jahren massiven Veränderungen unterworfen. Wo und in welcher Ausformung sich in der Stadt Geschäfte ansiedeln können, das ist in Kaiserslautern seit 2001 über eine vom Referat Stadtentwicklung entworfene und vom Stadtrat verabschiedete Einzelhandelskonzeption geregelt. Eine neue Auflage wurde vergangene Woche im Stadtrat vorgestellt und geht nun in die Phase der Bürgerbeteiligung. Bis 24. Januar können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dazu äußern.
„Zentrale Ziele der Einzelhandelskonzeption sind die Sicherung der Innenstadt sowie die Sicherung der Nahversorgung in den einzelnen Wohnbereichen für alle Einwohnerschichten“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel. Da die letzte Konzeption bereits zehn Jahre zurückliege, sei es an der Zeit gewesen, eine Neuauflage anzugehen. „Seitdem hat sich in der Stadt viel getan, im Positiven wie im Negativen. Auf der einen Seite stehen etwa die Eröffnung des ’K in Lautern’ oder von IKEA, auf der anderen Seite jedoch ist etwa die Zahl von kleineren Nahversorgungsbetrieben massiv zurückgegangen. Dem müssen wir Rechnung tragen!“, so das Stadtoberhaupt.
Wie die Leiterin des Referats Stadtentwicklung, Elke Franzreb, erläutert, ist die Gesamtverkaufsfläche in Kaiserslautern gegenüber 2008 um rund 40.000 m² angewachsen und liege inzwischen bei rund 340.000 m². Franzreb: „Dies ist jedoch hauptsächlich großen Neuansiedlungen geschuldet, wie eben etwa IKEA. In den Ortsbezirken wiederum zeichnet sich ein deutlich anderes Bild.“ Hier sei die Fläche rückläufig; eine Versorgung mit Lebensmitteln in fußläufiger Erreichbarkeit vielerorts längst nicht mehr gegeben, insbesondere die Zahl der Bäckereien und Metzgereien sei deutlich zurückgegangen. Im Rahmen der neuen Bestandsanalyse habe man aber auch in der Innenstadt einen Trend weg vom inhabergeführten Geschäft bemerkt. „Gleichzeitig nehmen Billigpreisläden zu. Eine Abwärtsspirale, der wir entgegen wirken müssen.“ Wesentliche dahingehende Empfehlung der Einzelhandelskonzeption ist ein Zonierungskonzept und damit verbunden eine Sortimentsbegrenzung. Das heißt, für jede Produktgruppe genau zu regeln, wo diese verkauft werden darf, und dies in die Bauleitplanung einfließen zu lassen.
Ein seit Jahren breit diskutiertes Themenfeld und Gegenstand mehrfacher Anfragen beziehungsweise Rechtsstreitigkeiten ist die von den Discountern als notwendig erachtete Größe an Verkaufsflächen. Die Discounter wünschen sich eine Anhebung der zulässigen Verkaufsfläche von 800 m² auf 1.200 m². „Das Beharren auf 800 m² geht inzwischen völlig an der Realität vorbei“, stellt OB Weichel fest. Um die gestiegenen Ansprüche der Kundschaft zu decken, werde das Sortiment der Läden immer breiter, die Filialen zugleich immer offener und kundenfreundlicher gestaltet. „Wenn wir die Versorgung mit Lebensmitteln stärken wollen, ist das ein Prozess, dem wir uns nicht verschließen können“. Mit der Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption soll daher einigen Discounter-Standorten, die eine Nahversorgung um die Kernstadt gewährleisten, eine Erweiterung auf bis zu 1.200 m² Verkaufsfläche ermöglicht werden. Ein Punkt, der auch vergangene Woche im Stadtrat bereits andiskutiert wurde und auf kontroverse Meinungen stieß.
Noch bevor der Stadtrat in die eigentliche Diskussion einsteigt, haben nun jedoch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu äußern. Die Bürgerbeteiligung läuft bis 24. Januar, ab 16. Dezember liegt die neue Einzelhandelskonzeption im zuständigen Referat Stadtentwicklung im Rathaus aus (siehe dazu auch die Bekanntmachung im amtlichen Teil).
In digitaler Form sind das 168 Seiten starke Dokument sowie viele zugehörige Unterlagen bereits jetzt unter der Sitzung des Stadtrats vom 25. November im Ratsinformationssystem auf der städtischen Homepage hinterlegt (kaiserslautern.de -> Serviceportal -> Verwaltung, Wahlen, Politik). „Jeder, der uns Feedback geben möchte, ist herzlich eingeladen, dies zu tun“, so Oberbürgermeister Weichel. ps

Autor:

Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern

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