Was ist in Rheinland-Pfalz an Ostern erlaubt?
Keine wirklichen Verbote, aber dringende Empfehlungen
Kaiserslautern. Bis mindestens zum Ende der Osterferien am 19. April sollen die Maßnahmen gelten, mit denen in Rheinland-Pfalz und deutschlandweit der Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus verlangsamt werden soll. Dazu gehört es vor allem, die Zahl der sozialen Kontakte zu minimieren – mit Konsequenzen für die Osterfeiertage.
Für viele wohl die wichtigste Frage: Darf ich Eltern und Großeltern (bzw. Kinder und Enkel), Geschwister oder Freunde an Ostern besuchen oder sie zu mir einladen? Grundsätzlich gilt: Ein Verbot gibt es nicht, sondern nur eine dringende Empfehlung seitens der Landesregierung. Jeder ist jedoch dazu angehalten, zum Schutz von sich und anderen auch während der Osterfeiertage auf private Reisen und Besuche zu verzichten. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes sollen weiter auf ein absolutes Minimum reduziert bleiben.
Grundsätzlich gilt: Die bekannten Personenbegrenzungen gelten für den öffentlichen Raum. Es gibt keine Beschränkung dafür, wie viele Personen sich zum Beispiel in einer Wohnung gleichzeitig aufhalten dürfen. Abgesehen von denen, die ohnehin im gleichen Haushalt leben, sollten sich zu Hause wie im öffentlichen Raum nicht mehr als zwei Personen treffen. Auch hier sollte außerdem der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie Hygienemaßnahmen eingehalten werden, gerade um ältere Menschen oder andere Risikogruppen zu schützen.
Ostereier können auch in diesem Jahr gesucht werden, auch Grillen im eigenen Garten ist erlaubt. Das gemeinsame Ostereiersuchen im privaten Rahmen ist möglich, man sollte aber auf Abstand und Hygiene achten.
Klassische Gottesdienste können wegen der Maßnahmen gegen das Coronavirus derzeit nicht stattfinden - das gilt auch in der Karwoche und an den Osterfeiertagen. Die katholischen und evangelischen Kirchen im Land haben darauf reagiert und bieten - neben den Fernsehübertragungen - zahlreiche Gottesdienste im Livestream oder auch Materialien für zu Hause an.
Auf private Reisen und Ausflüge sollte verzichtet werden, auch wenn sie grundsätzlich nicht verboten sind. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat eindringlich darum gebeten: „Reisen Sie nicht, verzichten Sie auf größere Ausflüge, treffen Sie nicht zusätzliche Menschen. Wer gar nicht darauf verzichten kann, für den bleiben Fahrrad- oder Motorradtouren und Wanderungen jedoch möglich, so lange man sich alleine, zu zweit oder im engsten Familienkreis bzw. mit den Personen aus dem eigenen Haushalt bewegt und auf Abstand und Hygiene achtet. Hotels sind aufgrund der Einschränkungen in der Corona-Krise derzeit tabu. Wer in seiner Ferienwohnung Urlaub machen möchte, sollte, sofern sich diese in einem anderen Bundesland liegt, bei den dortigen Behörden über die Regelungen vor Ort kundig machen. ps
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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