Neue Corona-Bekämpfungsverordnung in RLP
Lockdown für Ungeimpfte kommt ab Mittwoch

Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung soll dann ab Mittwoch, 24. November, in Kraft treten | Foto: Landesregierung RLP
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Rheinland-Pfalz. In seiner morgigen Sitzung wird der rheinland-pfälzische Ministerrat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Hier fließen auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte der letzten Woche mit ein. Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung soll dann ab Mittwoch, 24. November, in Kraft treten.

„Die Lage ist ernst. Wir müssen alles geben, um diesen Trend umzukehren. Es geht einmal mehr darum, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und Menschenleben zu schützen. Wir setzen landesweit klare Regeln in Kraft, auf eine Unterscheidung zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten wird verzichtet, sagte Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit RLP-Minister Clemens Hoch.

Diese Regelungen sollen ab Mittwoch gelten (vorbehaltlich der Zustimmung des Ministerrates):
- 2G-Regel für Erwachsene in Innenräumen (Kinder bis 12 Jahre sind generell von 2G-Regel ausgenommen. Für Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahren gilt 3G-Regel. Selbsttest unter Aufsicht erlaubt).
- Booster-Impfungen ab sofort für alle ab 18 Jahren schon nach fünf Monaten möglich.
- Maskenpflicht bei Innen- und Außenveranstaltungen, wenn Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Maske kann am Platz und beim Verzehr von Speisen und Getränken entfallen.

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Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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