Beschlussvorlage sieht Lockdown-Verlängerung bis 18. April vor
Mobilität eindämmen, Kontakte vermeiden
Berlin. Laut einer Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt werden Bund und Länder in der für heute Nachmittag angesetzten Videokonferenz unter anderem über verschärfte Reiseregeln und zum Teil auch über erneute nächtliche Ausgangssperren diskutieren. Eine Verlängerung des Lockdowns mit all seinen bisherigen Regelungen bis zum 18. April steht im Raum.
Notbremse bleibt bestehen
Die Umsetzung der Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. Das Beschlusspapier sieht in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 100 eine nächtliche Ausgangssperre vor, sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstünden. Bis zu einer Inzidenz von 200 sollen Schulen nur dann offenbleiben, wenn zwei wöchentliche Tests für Lehrer und Schüler gewährleistet sind. Bei einer Inzidenz von über 200 ist die komplette Schließung von Schulen und Kitas vorgesehen.
Testpflicht und mögliche Quarantäne nach Auslandsreisen
Die Beschlussvorlage beinhaltet zudem einen Appell, in dem die Bevölkerung darum gebeten wird, auf Reisen vorerst noch zu verzichten – das betrifft im Besonderen auch die Ostertage. Während insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland unabhängig von den Inzidenzwerten im jeweiligen Urlaubsziel mit einer Testpflicht vor der Rückreise und bei der Einreise nach Deutschland verbunden sein könnten, soll im eigenen Bundesland ein „kontaktarmer Urlaub“, wie etwa in Ferienwohnungen und Wohnmobilen womöglich erlaubt werden.
Modellprojekte in Regionen mit niedriger Inzidenz
Im Raum steht auch, dass es den Bundesländern in Regionen mit niedriger Inzidenz zudem ermöglicht werden könnte, zeitlich befristete Modellprojekte durchzuführen, die mithilfe von strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept eine Öffnung von einzelnen Bereichen des öffentlichen Lebens ermöglichen.
Als Termin für den nächsten Gipfel zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsident*innen wird der 12. April genannt.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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