Beirat für Migration und Integration: Kandidaten können sich noch bewerben
Oberbürgermeister Klaus Weichel wirbt für Beteiligung an der Wahl

Der neue Beirat für Migration und Integration wird im Rathaus Kaiserslautern gewählt | Foto: Walter
  • Der neue Beirat für Migration und Integration wird im Rathaus Kaiserslautern gewählt
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Kaiserslautern.  Am 27. Oktober wird im Rathaus der neue Beirat für Migration und Integration gewählt. Die Stadt Kaiserslautern und allen voran Oberbürgermeister Klaus Weichel werben für eine starke Beteiligung an der Wahl. Kandidatinnen und Kandidaten können sich noch bis 16. September bewerben.„Der Beirat für Migration und Integration hat die Aufgabe, die Interessen der in der Stadt Kaiserslautern lebenden Personen mit Migrationshintergrund gegenüber dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten“, erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel. Er habe das Recht, dem Stadtrat Themen, die die Stadt betreffen, zur Entscheidung vorzulegen und sich über die Arbeit dieses Gremiums zu informieren. Weichel: „Die Beiratsmitglieder haben dadurch die Möglichkeit, die Integrationspolitik der Stadt Kaiserslautern aktiv mitzugestalten. Vor diesem Hintergrund würde ich mich freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund ihr Wahlrecht wahrnehmen oder noch besser sogar kandidieren!“
Der 2009 erstmals gewählte Beirat besteht aus 15 Mitgliedern, die alle Einwohner der Stadt Kaiserslautern sein müssen. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Bei der Stadtverwaltung ist eine Geschäftsstelle des Beirates eingerichtet. Die Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld, die oder der Vorsitzende eine monatliche Aufwandsentschädigung. Gewählt werden kann jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Kaiserslautern, mit und ohne Migrationshintergrund. Wer kandidieren möchte, muss bis spätestens 16. September, 18 Uhr, einen schriftlichen Wahlvorschlag bei der Wahldienststelle im Rathaus einreichen.

Wahlberechtigt sind:

  • Alle ausländischen und staatenlosen Einwohnerinnen und Einwohner. 
  • Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige, die nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. 
  • Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. 
  • Alle Personen, von denen ein Elternteil Migrationshintergrund hat. 

Wählen darf nur, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist. Wer nicht persönlich wählen kann, hat auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 25. Oktober, 12 Uhr, beantragt werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Während die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner automatisch eine Wahlbenachrichtigung erhalten, müssen die eingebürgerten und sonstigen Wahlberechtigten bis spätestens am 25. Oktober, 12 Uhr, im Rathaus die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Denn nur wer rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, darf wählen! ps

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Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern

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