Rückkehr zum regulären Unterricht nach den Sommerferien
Planungen fürs Schuljahr 2020/21 laufen auf Hochtouren

Foto: Ralf Vester

Rheinland-Pfalz. Im Anschluss an die Sommerferien soll der Unterricht wieder möglichst regulär für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Das geht aus dem Schreiben des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums an die Schulleiter hervor.
In dem Schreiben heißt es: „Nach den Sommerferien beginnt für alle Schülerinnen und Schüler ein geregelter Lernprozess, der im gesamten Schuljahr 2020/2021 sichergestellt werden muss. Sofern kein durchgehender Präsenzunterricht möglich ist, wird der Lernprozess in einem abgestimmten Wechsel aus Präsenzphasen und von Lehrkräften begleitetem Fernunterricht organisiert. Vorrangiges Ziel ist dabei, zumindest im ersten Schulhalbjahr, alle Schülerinnen und Schüler möglichst schnell zu einem Lernstand zu führen, auf dessen Grundlage ein reguläres Weiterlernen und Kompetenzaufbau entsprechend den geltenden Lehr- und Rahmenplänen möglich ist.“

Weitere Pläne und Regelungen:
„Im Zusammenspiel von Präsenzphasen und Fernunterricht gilt die reguläre Stundentafel. Auch für den Fernunterricht muss es verbindliche Stunden- und Wochenpläne geben. Soweit im neuen Schuljahr eine Notbetreuung aufgrund von Hygienevorschriften und Abstandsregeln erforderlich ist, wird diese nur in dem zeitlichen Rahmen angeboten, in dem die betreffenden Schülerinnen und Schüler regulären Unterricht hätten. Auf Schulfahrten, also insbesondere auf Klassenfahrten, Studienfahrten und Schülerbegegnungen, muss zunächst bis zu den Herbstferien verzichtet werden. Die berechtigten Stornierungskosten für diese Reisen werden übernommen."

„Das Lernen in Präsenzphasen und in Fernunterrichtsphasen muss eng miteinander verzahnt und aufeinander bezogen sein. Um dies zu gewährleisten, müssen bereits vor Schuljahresbeginn Absprachen getroffen und Aufgaben vereinbart werden. Wenn das Infektionsgeschehen sich nicht negativ entwickelt, führt im kommenden Schuljahr ein bestimmtes Lebensalter allein ohne Hinzutreten einer risikoerhöhenden Grunderkrankung nicht dazu, dass eine Lehrkraft nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden kann.“

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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