Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung
Rheinland-Pfalz will wesentliche Maßnahmen bis 2. April beibehalten
Rheinland-Pfalz. Der rheinland-pfälzische Ministerrat wird sich in seiner morgigen Sitzung erneut mit den Corona-Maßnahmen im Land befassen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung eines Entwurfs des Infektionsschutzgesetzes. Nach den Vorstellungen des Bundes sollen dann die meisten Corona-Regeln ab dem 20. März weitgehend fallen. Bestehen bleiben Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. Damit die Landesparlamente ihre bisher geltenden Regelungen abändern können, ist eine Übergangsfrist vorgesehen, so dass Maßnahmen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, noch bis zum 2. April verlängert werden können.
„Ich werde dem rheinland-pfälzischen Ministerrat vorschlagen, dass wir diese Übergangsregel nutzen und unsere aktuell geltenden Maßnahmen im Wesentlichen zunächst bis Anfang April beibehalten. Dieses vorsichtige Agieren halte ich für notwendig und angemessen, um die sehr hohe Dynamik noch genauer einordnen zu können. Die Lage in den Krankenhäusern ist trotz der hohen Infektionszahlen stabil. Wir registrieren jedoch, dass immer mehr Menschen, die auch in diesen Einrichtungen arbeiten, selbst erkranken und ausfallen. Die Betreuung von Patientinnen und Patienten lastet somit auf den Schultern von wenigen Menschen, die ohnehin in zwei Jahren Pandemie über ihre eigenen Grenzen hinaus geschuftet haben. Wir alle müssen ihnen eine Verschnaufpause verschaffen. Auch um ihretwillen nutzen wir knapp zwei weitere Wochen und bleiben umsichtig“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Die Modellierer des Fraunhofer Instituts ITWM hatten Ende letzter Woche neue Prognosen vorgelegt. Demnach gehen die Experten von einem weiteren Anstieg der Zahlen aus – sowohl bei den Infektionen, als auch bei der Hospitalisierungsrate. Grund dafür seien zunehmend mehr Kontakte der Menschen und die Ausbreitung der Omikron-Subvariante BA.2. „Wir beobachten die Entwicklung sehr genau“, so der Minister. Hoch zeigte sich gleichzeitig überzeugt, dass die vorhandenen Impfstoffe wirksam seien und die Weiterentwicklung der Vakzine auch auf mögliche weitere Varianten in der Zukunft anschlagen würden.
Sollte der rheinland-pfälzische Ministerrat dem Vorschlag des Gesundheitsministers folgen, so würden die Regelungen der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung in einer 32. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 2. April verlängert werden. Demnach gilt, dass überall dort, wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, überwiegend keine Maske mehr getragen werden muss. Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht demnach weiter. Auch an allen weiterführenden Schulen bleibt es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht auch am Platz. Anlasslos wird an Schulen weiterhin zweimal die Woche getestet werden. Gleichzeitig bleiben die Regeln auch für Großveranstaltungen bestehen. Entfallen müssen aber wegen der Vorgaben des Bundesrechts bereits zum 20. März Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen.
Bei der Absonderungsverordnung wird die Möglichkeit, sich nach einer Infektion oder als erwachsene Kontaktperson wieder freizusetzen, weiter verkürzt. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählen der Tag des letzten Kontakts oder der Vornahme der Testung jetzt mit. Ein Freitesten ist nunmehr bereits am siebten Tag (nicht erst nach Ablauf von sieben Tagen) der Absonderung möglich. „Fällt beispielsweise dienstags der Corona-Test positiv aus, so ist bereits am Montag darauf eine Freitestung möglich“, sagte Minister Hoch. Dies verkürze die Absonderungsdauer effektiv um zwei Tage. ps
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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