Neue Regeln für E-Scooter
Sondernutzungssatzung erlaubt Gebühren

Dem ungeordneten Abstellen von E-Scootern soll entgegengewirkt werden | Foto: Heike Schwitalla
  • Dem ungeordneten Abstellen von E-Scootern soll entgegengewirkt werden
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Kaiserslautern. Basierend auf der Novellierung der städtischen Sondernutzungssatzung, die am 13. November Thema im Stadtrat war und gemäß Beschluss ab 1. Januar 2024 gelten soll, hat die Stadt auch einige Änderungen im Umgang mit E-Scootern im Stadtgebiet angekündigt.So wird Kaiserslautern wie bereits einige Städte im Bundesgebiet den Verleih der E-Tretroller künftig als Tatbestand der Sondernutzung einstufen und dafür vom Verleiher eine Gebühr erheben. Als Gebührenhöhe sind, wie auch zum Beispiel in Ludwigshafen, vier Euro je Fahrzeug und Monat vorgesehen.
Zur Ordnung des Abstellens der E-Tretroller wird die Stadt im Bereich der Kernstadt (etwa der Bereich zwischen Hauptbahnhof und Pfalzgalerie, begrenzt durch die Bahnlinien) sukzessive zu einem stationsbasierten System, vergleichbar dem Fahrradverleihsystem VRNnextbike, übergehen. Hierzu sollen Flächen im Straßenraum ausgewiesen werden, auf denen die E-Tretroller dann abgestellt werden müssen. Eine erste Musterfläche dieser Art wurde bereits auf dem Bahnhofsvorplatz eingerichtet. Dem ungeordneten Abstellen etwa auf Gehwegen soll dadurch entgegengewirkt werden. Außerhalb der Kernstadt und in den Stadtteilen soll an dem bestehenden free-floating System festgehalten werden.
Unabhängig von der neuen Satzung haben sich auch die rechtlichen Voraussetzungen zur Ahndung von behindernd abgestellten E-Tretrollern vor kurzem geändert. So wurde zum 1. September 2023 das behindernde und gefährdende Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen, also auch E-Scootern, auf Gehwegen und anderen Verkehrsflächen als eigener Tatbestand mit einem Verwarngeld von 20 Euro beziehungsweise 30 Euro in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog aufgenommen. Der Tatbestandskatalog enthält die Tatbestände des Bußgeldkataloges sowie weitere häufig vorkommende Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und ermöglicht es der Straßenverkehrsbehörde, diese zu ahnden.
Mit Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung durch den Bund im Jahr 2019 wurden sog. E-Tretroller beziehungsweise E-Scooter allgemein in Deutschland im Straßenverkehr zugelassen. Im Anschluss hat sich sehr schnell ein Markt an gewerblichen Anbietern entwickelt, die diese Fahrzeuge zum Ausleihen anbieten.
Auch in Kaiserslautern waren und sind solche Anbieter aktiv. Aktuell ist mit der Firma Tier nur noch ein Anbieter mit etwa 1.000 E-Tretrollern in Kaiserslautern vertreten. Zwischenzeitlich waren auch die Anbieter Zeus, Lime und Bird im Stadtgebiet aktiv. ps

Autor:

Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern

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