Silvester mit Feuerwerk?
Stadt appelliert an Verantwortungsbewusstsein

Die Stadt appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger an Silvester | Foto: fotoknips / stock.adobe.com
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Kaiserslautern. Nachdem die letzten beiden Jahre und Silvester ganz im Zeichen der Corona-Pandemie standen, darf in diesem Jahr endlich wieder mit Familie und Freunden so richtig gefeiert werden. Da dazu für viele auch Punkt Mitternacht das Knallen mit Böllern und Schießen mit Raketen gehört, dürfen die Feuerwerkskörper „wie früher“ fast uneingeschränkt verwendet werden. Zwar können Städte und Gemeinden grundsätzlich einzelne lokal geltende oder räumlich begrenzte Feuerwerksverbote, beispielsweise in der Altstadt, verhängen. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern möchte aktuell ein solches Verbot jedoch nicht aussprechen. Sie vertraut zum Jahreswechsel auf die Mündigkeit und das Verantwortungsbewusstsein ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gäste.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt darauf hinweisen, dass es bei der Verwendung der Feuerwerkskörper dennoch Grenzen gibt und deshalb nicht ganz uneingeschränkt gefeiert und geböllert werden kann. So dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Im Zweifel kann man sich gerne bei den Behörden vor Ort informieren. Die Ordnungsbehörde steht für Fragen zwischen Weihnachten und Silvester von 8 bis 15 Uhr unter der Telefon-Nummer (0631) 365-2717 zur Verfügung.

Darüber hinaus baut die Stadtverwaltung auch auf die Wirte und Betreiber der Gaststätten, Kneipen und Restaurants, das fröhliche Feiern ihrer Gäste etwas im Auge zu behalten. Außerdem sollten beim Umgang mit Raketen und Böllern auf jeden Fall die Warnhinweise der Hersteller beachtet und keine illegalen oder selbstgebastelten Feuerwerkskörper gezündet werden. Nur so lässt sich die Arbeit des ohnehin schon stark belasteten Rettungsdienstes und der Feuerwehr zum Jahreswechsel in Grenzen halten. Abgebrannt werden dürfen die Feuerwerkskörper übrigens ausschließlich in den 48 Stunden am 31. Dezember und 1. Januar. ps

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Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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