Parken in Kaiserslautern wird teurer
Stadtrat beschließt Erhöhung der Parkgebühren

Der Stadtrat Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 31. Januar eine Erhöhung der Parkgebühren beschlossen | Foto: Ralf Vester
  • Der Stadtrat Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am 31. Januar eine Erhöhung der Parkgebühren beschlossen
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Kaiserslautern. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar eine Erhöhung der Parkgebühren beschlossen. Zum 1. Mai erhöht sich das Parken in der Kernzone von bislang 50 Cent je 25 Minuten (bei einer Höchstparkdauer von 2 Stunden und 55 Minuten) auf 1,00 Euro je 30 Minuten bei einer Höchstparkdauer von drei Stunden. In der Randzone steigt die Gebühr auf 1,00 Euro je Stunde statt bislang 50 Cent je 50 Minuten. Die Tagesgebühr erhöht sich von bislang 3,00 Euro auf 5,00 Euro. Die Abrechnung erfolgt dabei wie bisher auch nach der tatsächlichen Parkzeit minutengenau (Handy Parken) bzw. bei Nutzung der Parkscheinautomaten in Schritten abhängig von den akzeptierten Münzen.

Die Gebühren für den Messeplatz (50 Cent für drei Stunden, Tagesgebühr 1,00 Euro, Wochentarif 4,00 Euro) werden nicht erhöht. Damit steht auch weiterhin am Rande der Kernstadt ein kostengünstiger Parkplatz zur Verfügung. Auch die Gebühren an den wenigen Parkplätzen mit Parkuhren (Bahnhofstraße, Stiftsplatz, Donnerstagsmarkt) in Höhe von 50 Cent für 15 Minuten, bei einer Höchstparkdauer von 15 Minuten, werden beibehalten.

Elektrofahrzeuge sind auch weiterhin von den Parkgebühren befreit. Die bislang geltende Vorgabe, dass nur Elektrofahrzeuge ohne Auspuff mit E-Kennzeichen oder Sonderparkausweis von den Parkgebühren befreit sind, hat sich nicht als praktikabel erwiesen, da ein Auspuff für Außenstehende nicht immer zweifelsfrei zu erkennen ist. Entscheidend ist nun das Vorhandensein eines E-Kennzeichens. Zur Kontrolle der Einhaltung der Höchstparkdauer in der Kernzone ist das Auslegen einer Parkscheibe erforderlich.

Auf Beschluss des Rats prüft die Verwaltung derzeit noch, ob die Gebühren für die Bewohner-Parkausweise nach dem Beispiel der Stadt Tübingen verändert werden können (höhere Gebühren für Besitzer von SUVs) und zum anderen, ob in der Kernzone Kurzparkzonen eingeführt werden können.

Mit der Gebührenerhöhung trägt die Stadt unter anderem den steigenden ÖPNV-Preisen Rechnung. Während diese Jahr für Jahr um wenige Prozent steigen, wurden die Parkgebühren zuletzt im Jahr 2012 erhöht und liegen heute nur geringfügig über dem Niveau von 1993. Es ist jedoch erklärtes Ziel der Stadt, den Umweltverbund, also Fuß- und Radverkehr und ÖPNV zu fördern und damit diesen attraktiver zu machen. Dazu gehört auch, den Autoverkehr weniger attraktiv zu machen und damit zum Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu animieren.

Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung belaufen sich jährlich auf etwas mehr als 3 Millionen Euro. 2020 lagen die Einnahmen wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur bei 2,81 Millionen Euro. Die vorgeschlagenen Tarife entsprechen einer Erhöhung der Gebühren um etwa 66 Prozent. Aufgrund von Lenkungs- und Ausweicheffekten ist eine Steigerung der Einnahmen in dieser Höhe jedoch unrealistisch. Zu erwarten sind jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa einer Million Euro.

Dies ermöglicht der Stadt, im neuen Doppelhaushalt 800.000 Euro zusätzlich für den Kommunalen Entschuldungsfonds bereitzustellen. 200.000 Euro fließen in die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Über den neuen Doppelhaushalt beschließt der Stadtrat in einer Sondersitzung am kommenden Montag, die erneut auf dem YouTube-Kanal der Stadtverwaltung live zu verfolgen sein wird. ps

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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