Wie kann man zu einer Modell-Kommune werden?
Teilnahmekriterien für die Regionen

Kaiserslautern gehört zu den Bewerbern in Rheinland-Pfalz, die eine Modell-Kommune werden wollen | Foto: Ralf Vester
  • Kaiserslautern gehört zu den Bewerbern in Rheinland-Pfalz, die eine Modell-Kommune werden wollen
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Interaktive Karte: Corona-Inzidenzen in der Region

Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz besteht in den einzelnen Regionen offenbar reges Interesse daran, sich als Corona-Modell-Kommune zu bewerben. Sofern das Land letztlich seine Zusage erteilt und die Infektionszahlen es zulassen, sollen in jenen Modell-Kommunen in den kommenden Monaten Maßnahmen erprobt werden, die den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an einem freieren gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Damit verbunden ist die Hoffnung, die Infektionszahlen konstant niedrig zu halten.

Selbst Kommunen, die aktuell oberhalb der 7-Tagesinzidenz von 50 liegen, können schon jetzt an ihren Konzepten arbeiten und ihre Ideen einreichen. Aktuell liegen der Entwicklungsagentur des Landes drei Bewerbungen vor – darunter auch die der Stadt Kaiserslautern. Eine Bewerbungsfrist wurde nicht festgesetzt. Damit soll den Kommunen ausreichend Zeit eingeräumt werden, in Ruhe ihre Konzepte auszuarbeiten und die wissenschaftliche Begleitung anzulegen. 

Die Teilnahmekriterien für die Kommunen

Eingegangene Bewerbungen werden von einem Team aus Staatskanzlei, Gesundheitsministerium, Innenministerium und Entwicklungsagentur geprüft. Dabei ist eine Reihe von Kriterien zu erfüllen: Teilnehmen können Kommunen, die unter anderem zum Zeitpunkt der Auswahl in der 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegen. Ab einer Inzidenz von 100 ist die Notbremse zu ziehen. Schnell- und Selbsttests beschaffen die teilnehmenden Kommunen, möglich ist eine Allianz und finanzielle Beteiligung der Einzelhändler, der Außengastronomie, Theater oder Fitnessstudios.

Darüber hinaus müssen die teilnehmenden Kommunen in ihrem Konzept sicherstellen, dass lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium sowie IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis eingesetzt werden. Hierbei ist die Nutzung von SORMAS und der Luca-App verpflichtend. Der Einlass in die geöffneten und teilnehmenden Einrichtungen ist nur unter Vorlage dergültigen Bescheinigung und des Personalausweises, Nutzung einer einheitlichen,
mit SORMAS kompatiblen App oder eines Bar-Code Schlüsselanhängers zur Kontaktnachverfolgung möglich.

Eine vollständige Liste der Kriterien ist unter dem folgenden Link zu finden:
https://ea-rlp.de/wp-content/uploads/2021/03/20210324a-Web_Informationen-fuer-Bewerber-Kommunen-als-Modell-Kommune-RLP.pdf?x62878

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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