Mehr Gäste bei Hochzeiten und Trauerfeiern möglich
Trauerfeiern im Freien ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl erlaubt
Rheinland-Pfalz. Die aktuelle Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Rheinland-Pfalz ermöglicht ab sofort Trauerfeiern im Freien ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl. Dabei sind die bekannten Abstands- und Hygienevorschriften weiterhin zu beachten. Lediglich Angehörige des eigenen Hausstands dürfen mit Personen eines weiteren Hausstands in näheren Kontakt treten. In allen anderen Fällen ist in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Bei Hochzeiten in Standesämtern dürfen neben dem Brautpaar und den Trauzeugen auch Verwandte ersten Grades dabei sein sowie die Angehörigen eines weiteren Hausstands wie eine befreundete Familie. Falls ausreichend Platz vorhanden ist (für jeden Anwesenden zehn Quadratmeter) können auch noch weitere Personen dabei sein.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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