Beschlussvorlage des Bund-Länder-Treffens
Verkürzte Quarantäne, FFP2-Masken und vieles mehr

Die Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am 7. Januar beinhaltet zahlreiche Vereinbarungen | Foto: Antonio Cansino / Pixabay
  • Die Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am 7. Januar beinhaltet zahlreiche Vereinbarungen
  • Foto: Antonio Cansino / Pixabay
  • hochgeladen von Ralf Vester

Berlin. Die Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am 7. Januar beinhaltet folgende Vereinbarungen:In geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen sollen FFP2-Masken getragen werden. Beim Aufenthalt in Geschäften und bei der Nutzung des ÖPNV ist die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.

Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind, soll bestehen bleiben. Haushalte mit Ungeimpften und nicht genesenen Personen dürfen sich nach wie vor lediglich mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Lebensjahren bleiben davon ausgenommen.

Deutschlandweit soll der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung sowie zum Einzelhandel unabhängig von der vorherrschenden Inzidenz nur für Geimpfte und Genesene (2G) vorbehalten bleiben. Einzige Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs. Ergänzend soll ab Mitte Januar bundesweit und inzidenzunabhängig in der Gastronomie die 2G-Plus-Regelungen gelten (geimpft, genesen plus tagesaktueller Test oder Nachweis einer Booster-Impfung. Bars und Kneipen sollen in diesem Zusammenhang besonders streng kontrolliert werden. Die Öffnung von Clubs und Diskotheken bleiben in den Ländern geschlossen, die bereits von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben.

Arbeitgeber und Beschäftigte sollen noch einmal verstärkt darauf hingewiesen werden, dass Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen ist.

Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson soll man sich nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ können (mit Nachweis).Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.

Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.

Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten besser berücksichtigen. rav

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

75 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Ausgehen & GenießenAnzeige
Tritt in der Fruchthalle auf: Sharon Kam  | Foto: Maike Helbig/gratis
7 Bilder

Kulturprogramm Stadt Kaiserslautern: Viele Höhepunkte im März 2025

Kulturprogramm Stadt Kaiserslautern. Auch im März 2025 reichen die Veranstaltungen des städtischen Referates Kultur von Konzerten in der Fruchthalle, im Stadtmuseum und im SWR-Studio bis hin zu einer neuen Ausstellung und einer besonders bei unseren Kleinsten beliebten Aufführung "TIM – Theater im Museum". Fruchthalle: Ausstellung "Stadt-Land-Lautern" von Oliver Weiss„Stadt-Land-Lautern“ steht im Mittelpunkt der neuen Ausstellung in der Fruchthalle, in der Tuschezeichnungen von Oliver Weiss in...

Online-Prospekte aus Kaiserslautern und Umgebung



Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ