Bund-Länder-Konferenz zu Corona-Maßnahmen
Verschärfungen auch für Geimpfte und Genese

Laut Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Konferenz am Dienstag, 21. Dezember, sind im Hinblick auf Weihnachten und Silvester einige Verschärfungen der Corona-Maßnahmen geplant | Foto: Stephan Wusowski / Pixabay
  • Laut Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Konferenz am Dienstag, 21. Dezember, sind im Hinblick auf Weihnachten und Silvester einige Verschärfungen der Corona-Maßnahmen geplant
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Berlin. Laut Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Konferenz am heutigen Dienstag, 21. Dezember, sind im Hinblick auf Weihnachten und Silvester folgende Maßnahmen geplant:

- Für die Weihnachtsfeiertage bittet die Politik die Bevölkerung, freiwillig verantwortungsvoll mit der Zahl der Kontakte umzugehen. Der Kreis der Beteiligten soll nach Möglichkeit auf die engsten Verwandten und Bekannten beschränkt bleiben. Regelmäßiges Lüften sowie das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen wird ebenso empfohlen, wie das vorherige Testen aller Personen.
- Clubs und Diskotheken sollen noch vor den Weihnachtsfeiertagen geschlossen werden.
- Veranstaltungen sollen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich nur noch mit 30 oder 50 Prozent der maximalen Besucherkapazität ausgetragen werden dürfen. Dies gilt ebenfalls für 2G- und 2G-plus-Veranstaltungen.
- Die Gastronomie sowie Kinos und Theater sollen unter 2G- bzw. 2G-plus-Regelungen weiterhin offenbleiben.
- Nach Weihnachten soll ab dem 28. Dezember bereits im Hinblick auf Silvester und Neujahr auch für Geimpfte und Genesene im Rahmen von privaten Zusammenkünften die Obergrenze von maximal zehn Personen gelten. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren.
- Ist bei einem Treffen eine Person anwesend, die nicht geimpft oder nicht genesen ist, gilt folgende Regel: Ein Haushalt darf sich mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen.
- Bundesländer mit entsprechend hohen Inzidenzen sollen Veranstaltungen absagen dürfen, was zur Folge hat, dass zum Beispiel Sportveranstaltungen dort unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen.
- Über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel sollen nach Möglichkeit weiterhin Impfangebote aufrechterhalten werden. rav

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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