Gesundheitswesen
Von der Not mit der Impfpflicht

Von der Not mit der Impfpflicht

Was Beschäftigte in den nachgeordneten Einrichtungen des Gesundheitswesens mit der Impfpflicht erleben. Ein Lagebericht aus Kaiserslautern und Umgebung.

Seit dem 15. März 2022 gilt in Deutschland die Nachweispflicht einer Impfung oder eines Genesenenstatus für bestimmte Einrichtungen vor allem des Gesundheitswesens.

Auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz liest man mit Datum vom 14.02.2022:

„Jeder Schritt zum Schutz dieser vulnerablen Gruppen ist wichtig, auch um einen guten und sicheren Weg aus der Pandemie heraus zu finden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gehört dazu. Wir halten sie für den ersten richtigen Schritt und eine konsequente Umsetzung für angemessen. Die Schutzimpfungen sind gut verträglich und eine effektive und sinnvolle Maßnahme, um vulnerable Gruppen vor Infektionen mit dem Corona-Virus noch besser zu schützen. Für die Landesregierung Rheinland-Pfalz steht eine konsequente Umsetzung außer Zweifel“, so die Minister Hoch und Schweitzer.

Am 18.03.2022 findet sich u. A. folgender Eintrag

Hoch / Schweitzer / Stich: Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht im Land gut angelaufen
„Die konsequente Umsetzung des Bundesgesetzes ist in Rheinland-Pfalz gut angelaufen. Für uns bleibt es oberste Priorität, vor allem vulnerable Gruppen vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen. Gerade in den medizinischen Bereichen, den Pflegeeinrichtungen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen wir auf höchste Standards setzen. Dazu gehört eben auch, dass möglichst viele Mitarbeitende bestmöglichen Impfschutz besitzen. ….
Rheinland-Pfalz wendet bei der Umsetzung ein mehrstufiges Verfahren an. Wenn der Nachweis nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die personenbezogenen Daten derjenigen Personen, die die Nachweispflicht nicht erfüllt haben, zu übermitteln. ….
Die Gesundheitsämter werden die Personen, die ihnen von den Einrichtungsleitungen gemeldet wurden, auffordern, die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Hierfür wird eine Frist von zwei Wochen vorgesehen werden. Sollte in dieser Frist der Nachweis nicht erbracht werden, wird im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro verhängt werden. Daran anschließend erfolgt grundsätzlich die Untersagung, den Betrieb, die Einrichtung oder das Unternehmen zu betreten.
Die Rheinpfalz berichtet am 26.04.2022 über 11.000 von den Gesundheitsämtern gemeldeten ungeimpften Mitarbeitern in den entsprechenden Einrichtungen.

In Gesprächen hinter vorgehaltener Hand (wegen der Einrichtungsbezogenen Schweigepflicht) berichten Betroffene vor allem aus den sogenannten nachgeordneten Gesundheitsdienstleistern, auch Heilhilfsberufe genannt, von ihren Erfahrungen. Die Summe dieser Berichte ergibt ein Besorgnis erregendes Bild zu diesen Bereich.
So erfährt man, dass viele nichtgeimpfte Bedienstete im Physiotherapie-, Logopädie-, Ergotherapie-, Podologie- und ähnlichen Bereichen unter enormem wirtschaftlichen und psychischen Druck stehen. Ihnen droht ohne Nachweis der Impfung ein Betretungsverbot des Arbeitsplatzes und somit eine de facto Kündigung. Viele von ihnen haben schon ein Schreiben vom Gesundheitsamt erhalten, in dem im Falle der Nichtbefolgung der Impfpflicht ein Bußgeld von bis zu 2.500 € und ein Betretungsverbot des Arbeitsplatzes angedroht wird. Bei den ohnehin eher bescheidenen Gehältern in diesem Bereich ist das ein erheblicher Betrag.
Die nunmehr juristische Befassung mit diesem Fragenkomplex treibt die Beschäftigten um und führt zu unterschiedlichen Reaktionen. Einige haben schon gekündigt, was aber zum Verlust des Arbeitslosengeldes führt, andere lassen es drauf ankommen, wieder andere legen Widerspruch ein. Insgesamt wird die Situation wegen der großen Unsicherheit als sehr belastend beschrieben.
Sehr belastend empfinden nicht wenige der Beschäftigten auch den enormen Druck, dem sowohl die Einrichtungsbetreiber als auch die Bediensteten ausgesetzt sind. Es herrsche ein Klima der Angst sowohl bei den Einrichtungsbetreibern als auch bei den Angestellten.
So dürfen aufgrund der Vorschriften nur geimpfte oder getestete Patienten behandelt werden. Wenn in besonderen Situationen die Patienten keine Bescheinigung vorlegen können, müssen sie abgewiesen werden. Diejenigen, die das nicht mit ihrem Berufsethos vereinbaren können, kommen in erhebliche und belastende Gewissenskonflikte. Manche haben unter Anderem aus diesem Grund den Arbeitsplatz gewechselt.
Kritisiert wird vor allem, dass die Maßnahmen nicht mit der Lebensrealität der Patienten und Pflegeheimbewohner zu vereinbaren und nicht zuende gedacht sind. So werde z. B. bei einem nicht geimpften Patienten zunächst ein Schnelltest gemacht, was dann wieder von seiner Therapiezeit abgezogen werden müsse. Manchmal blieben dann nur noch 5 Minuten für die eigentliche Therapie übrig. Auch seien manchmal elementare Hilfestellungen nur wegen eines nicht erfolgten Tests oder einer Impfung unmöglich.
Diese gesamte Situation ruft bei den einen Empörung über den Umgang mit ihnen, die sie in der Pandemie ein wichtiger Rückhalt im Gesundheitswesen gewesen seien und teilweise heute ganze Bereiche vor allem von den Ungeimpften durchgetragen würden, weil der Krankenstand bei den Geimpften besonders hoch sei. Die Belastung führt bei anderen Beschäftigten teilweise zu Depressionen oder sie wenden sich von ihrem eigentlich mit innerem Engagement ausgeübten Beruf ab.
Eines aber geben alle Interviewpartner an: Sie würden sich auf keinen Fall mit den derzeit angebotenen Stoffen impfen lassen. Dafür hätten sie zuviele teils schwere Impfnebenwirkungen und Impfschäden bis hin zum Tod selber beobachtet.
Bestätigt fühlen sie sich auch durch immer mehr Meldungen über Impfkomplikationen durch Spezialisten und Fachärzte. Ebenso verweisen sie auf Berichte, die inzwischen in den öffentlich-rechtlichen Medien erscheinen.

https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-607772.html

https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-617288.html

https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/av7/video-berlin-impfnebenwirkungen-komplikationen-covid19-impfung.html

Anmerkung des Autors:
Dieser Bericht kann selbstverständlich nicht die ganze Wirklichkeit im beschriebenen Bereich wiedergeben. Die erwähnte Not der Beschäftigten ist aber durch persönliche Gespräche sichtbar geworden. Die Gesellschaft sollte sich vor allem auch im Hinblick auf die jungen Berufseinsteiger Gedanken zu deren Situation und Perspektive machen und alles tun, damit ihre Motivation zum Wohle der Patienten erhalten bleibt.

Dieser Bericht wird bei neuen Informationen stetig ergänzt.

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Autor:

Berthold Kliewer aus Kaiserslautern

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