Neue Regelung für frisch Geimpfte und Genesene
Von Testpflicht im Rahmen von 2G-Plus befreit
Rheinland-Pfalz. Auch Personen, die frisch – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Damit erweitern wir die Ausnahmeregelung, die aktuell für Personen mit Booster-Impfung gilt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der IHK, der HWK und des DEHOGA, das sie gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Gesundheitsminister Clemens Hoch geführt hat.
Die derzeit geltende 29. Corona-Bekämpfungsverordnung soll über eine Änderungsverordnung diese Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie aufnehmen und am Freitag in Kraft treten. Dabei orientiere sich die Landesregierung an den gemeinsam vereinbarten Quarantäne-Regelungen der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz. Am Freitag wird im Bundesrat über die bundesweite Schutzmaßnahmen-Änderungsverordnung abgestimmt, die ebenfalls Menschen, die vor nicht länger als drei Monaten doppelt geimpft wurden oder genesen sind, mit geboosterten Menschen gleichstellt.
„Wir wissen, dass die andauernden Maßnahmen unserer Wirtschaft viel abverlangen“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Aufgrund der hoch ansteckenden Omikron-Variante stehen uns nach Einschätzung der Experten und Expertinnen jedoch sehr stark steigende Infektionszahlen und eine hohe Belastung in unserem Gesundheitssystem bevor. Es ist deshalb unerlässlich, die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Zutrittsregeln, darunter auch die 2G-Plus-Regelung, beizubehalten.“ Sie begrüße, dass die in Rheinland-Pfalz bereits geltende 2G-Plus-Regelung nun auch bundesweit umgesetzt werde.
Zudem tauschten sich Ministerpräsidentin, Wirtschaftsministerin und Gesundheitsminister über Wirtschaftshilfen sowie die neue Überbrückungshilfe IV aus, die seit Dienstag beantragt werden kann. Diese bietet Unternehmen, die weiterhin von coronabedingten Einschränkungen betroffen sind, ab Januar bis zunächst März 2022 finanzielle Unterstützung. „Wir haben uns stets für umfassende finanzielle Hilfen stark gemacht, die in den letzten Monaten ja auch mehrmals verlängert, ausgeweitet und verbessert wurden“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten.“ ps
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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