Neue Corona-Regeln für den Einzelhandel
Zugangsbegrenzung führt zu weiterer Belastung

Foto: Ralf Vester

Rheinland-Pfalz. „Die nunmehr getroffene Regelung zur Zugangsbeschränkung bei unterschiedlichen Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern ist besser als die ursprünglich vorgesehene, generelle Zugangsbegrenzung von einem Kunden pro 25 Quadratmetern, wird aber von den Kunden als weiteres Hindernis zum Besuch der Innenstädte gesehen“, so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Thomas Scherer.

Die Beibehaltung der bisherigen Regelungen von einem Kunden je 10 Quadratmeter hätte den Bemühungen des Handels und seinen Hygienekonzepten eher Rechnung getragen. „Es sind keine Hotspots im Handel bekannt, die eine Verschärfung rechtfertigen würden“, so Scherer. Positiv zu bewerten sei, dass die Neuregelung den Unternehmen aus Rheinland-Pfalz schon aus dem Beginn der Lockerungen im Frühjahr bekannt sei, so dass die bekannten Konzepte erneut angewendet werden könnten. Dies werde einiges erleichtern.

Gerade für das Weihnachtsgeschäft, auf das der innerstädtische Handel nach dem Lockdown im Frühjahr seine Hoffnungen gesetzt hatte, werden die neuen Einschränkungen eine Belastung darstellen. Der Handelsverband geht davon aus dass sich durch die Einschränkungen der Onlineanteil am Weihnachtsgeschäft nochmals erhöhen wird.

Der Verband weist darauf hin, dass das Einkaufen durch die vorhandenen Hygienekonzepte und -maßnahmen sicher sei, und zur Zeit ein entspanntes Einkaufen mit genügend Abständen in den Städten möglich wäre. Daher wäre nun die beste Zeit die Weihnachtseinkäufe zu erledigen. ps

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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