Zugangsregelung der Kreisverwaltung
Kreisverwaltung Kaiserslautern. Alle Dienststellen der Kreisverwaltung sind ab dem 1. Juli wieder regulär für den Publikumsverkehr auch ohne Termin zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich. Diese sind wie folgt:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Montag und Dienstag: 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 13.30 bis 18 Uhr
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Abteilung „Jugend und Soziales“ im Bereich des Standortes Fischerstraße. In allen öffentlichen Bereichen der Kreisverwaltung gilt Maskenpflicht.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.