Achtung Identitätsdiebstahl: Wie man sich davor schützen kann
Pfalz. Unerklärliche Abbuchungen, unberechtigte Inkassoforderungen oder Rechnungen für nie bestellte Ware – ein Szenario, hinter dem ein Identitätsdiebstahl stecken kann, warnt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA). Betrügerinnen und Betrüger nutzen gestohlene Daten wie Name, Geburtsdatum oder Kontonummer, um auf fremde Kosten Bestellungen aufzugeben oder Verträge abzuschließen. Diese Daten gelangen über Phishing-Mails oder Lecks bei großen Anbietern in die falschen Hände.
Neues Phänomen "Quishing"
Online-Betrüger werden immer raffinierter. Neben klassischen Phishing-Mails setzen sie zunehmend auf sogenannte "Quishing"-Angriffe, bei denen QR-Codes genutzt werden, um Passwörter und andere Zugangsdaten auszuspähen. Herkömmliche Sicherheitslösungen erkennen betrügerische QR-Codes oft nicht, da sie als Bilddateien erfasst werden. Nutzer sollten deshalb genau prüfen, bevor sie QR-Codes scannen und den darin enthaltenen Links folgen.
Anlässlich des European Cyber Security Month (Europäischer Monat der Cyber-Sicherheit [EMCS]) im Oktober geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz folgende Tipps:
- Verwenden Sie nie das gleiche Passwort für unterschiedliche Accounts.
- Informieren Sie sofort Ihre Hausbank. Sperren Sie betroffene Konten über den Sperr-Notruf 116 116.
- Öffnen Sie keine Dateien, Anhänge oder Links von unbekannten Adressaten. Seien Sie auch misstrauisch, wenn es sich um Anhänge in E-Mails von scheinbar offiziellen Stellen handelt.
- Melden Sie den Verdacht eines Identitätsdiebstahls der Polizei, zum Beispiel über die Internetwache Ihres Bundeslandes (https://portal.onlinewache.polizei.de/de/)
- Ändern Sie Passwörter betroffener Accounts.
- Melden Sie den Identitätsdiebstahl bei der Schufa und anderen Auskunfteien.
- Veranlassen Sie Rückbuchungen unberechtigter Abbuchungen durch Ihre Bank oder das Kreditkarteninstitut.
- Scannen Sie einen QR-Code nur, wenn Sie sich sicher sind, dass er seriös ist und dem echten Anbieter gehört. Inzwischen
erkennen viele Smartphones einen QR-Code über die Kamera-App. Die sollten Sie aber nur nutzen, wenn die Infos des Codes – zum Beispiel die Internet-Adresse – zunächst angezeigt und nicht direkt geöffnet werden.
- Widersprechen Sie Zahlungsaufforderungen von Inkassobüros mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf. red
Weitere Infos
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/quishing-falsche-qrcodes-in-bankbriefen-und-im-strassenverkehr-98612, https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-folgen-identitaetsdiebstahl-im-internet-haben-kann-17750, http://www.cybersicherheit-rlp.de/
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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