Antragsstellung bis zum 30. April
Regelaltersrente für ältere Mütter

Foto: Pixabay

Deutsche Rentenversicherung. Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten (Mütterrente II) seit Januar eine Regelaltersrente erhalten. Damit die Rente rückwirkend zum 1. Januar gezahlt wird, müssen sie bis zum 30. April einen Antrag stellen.
Wird der Antrag später gestellt, kann die Rente erst ab Antragsmonat gezahlt werden. Das gilt für Mütter, die älter sind als 65 Jahre und sieben Monate, also eigentlich schon das Rentenalter erreicht haben. Wenn sie zwei Kinder erzogen haben, erfüllen sie jetzt allein durch die Kindererziehungszeiten die fünf Jahre, die sie für eine Regelaltersrente brauchen. Denn für jedes vor 1992 geborene Kind erhöht sich die Erziehungszeit von zwei auf zweieinhalb Jahre.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 48 00 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.
Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung. ps

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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