Erhöhtes Risiko in dunkler Jahreszeit
Was genau ist bei einem Wildunfall zu tun?
Pfalz. Wenn der Berufsverkehr mit den Nahrungsgewohnheiten der Wildtiere kollidiert, steigt die Gefahr von Wildunfällen. In den Dämmerungsstunden machen sich die Tiere auf Nahrungssuche oder kehren in ihre Tageseinstände zurück. Aber auch zur Tageszeit muss mit Wildtieren auf der Straße gerechnet werden. Speziell in bewaldeten Gebieten und an Feldrändern besteht besonders in der sogenannten dunklen Jahreszeit eine erhöhte Gefahr durch Wildtiere, die die Fahrbahn überqueren.
Keine gefährlichen Ausweichmanöver
Autofahrer können mit dem richtigen Verhalten Wildunfälle selbst vermeiden. Eine den Gegebenheiten angepasste Geschwindigkeit ist die wichtigste Regel, da sie den Bremsweg verkürzt. Stehen Wildtiere auf der Straße, sollten Autofahrer das Licht abblenden, hupen und bremsen – keinesfalls ein Ausweichmanöver starten, denn die Folgen könnten schwerwiegender sein. Mit Beginn der sogenannten "dunklen Jahreszeit" steigt gerade in ländlichen Gebieten wieder das Risiko von Wildunfällen. In diesem Zusammenhang rät die Polizei, vor allem während der Dämmerung besonders vorausschauend zu fahren.
Was ist zu tun, wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Wildunfall kommt?
Laut Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. gilt es, zunächst Ruhe zu bewahren. Die Unfallstelle muss abgesichert werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr hinzuweisen. Dann sollte die Polizei unter der Notrufnummer 110 gerufen werden. Ist das Wildtier noch am Leben, verständigen die Ordnungshüter den zuständigen Jäger, damit dieser das Tier von seinen Leiden erlöst. Sollten Personen verletzt sein, sind Erste Hilfe Maßnahmen einzuleiten. Bei verletzten Wildtieren, vor allem bei Wildschweinen, gilt es, Abstand zu halten, denn sie könnten sich zusätzlich bedroht fühlen und den vermeintlichen Helfer angreifen.
Fotos und Wildunfallbescheinigung für die Versicherung
Für die Meldung an die Versicherung sollten aussagekräftige Fotos vom Schaden am Fahrzeug und vom Unfallort gemacht werden. Die Polizei oder der zuständige Jäger können eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausstellen. Nach dem Wildunfall sollte die Versicherung benachrichtigt werden. Die am Unfallort gemachten Fotos und die Wildunfallbescheinigung der Polizei oder des Jägers sollten der Versicherung vorliegen. Bei Teil- und Vollkaskoversicherungen ist die Abwicklung des Schadens durch die Versicherung in der Regel kein Problem. rav
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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