Was tun bei Frost im Abfalleimer? Expertentipps von der Stadtbildpflege
Kaiserslautern. Im Winter erschweren festgefrorene Abfälle die Arbeit der Müllabfuhr. Denn bei tieferen Minusgraden können sich die Restabfalltonne schon mal in einen Eisschrank und die feuchten Abfälle in der Biotonne zu „Gefrorenem“ verwandeln. Obwohl die Müllwerker auch in der kalten Jahreszeit ihr Bestes geben, hat die Müllabfuhr keine Chance, die Tonne vollständig zu leeren, wenn der Inhalt eingefroren ist.
Darüber hinaus halten die Mülltonnen der Beanspruchung bei mehrmaligem Kippen und Rütteln auf Dauer nicht stand. Es können, vor allem bei kalten Temperaturen, Risse entstehen. Ein Hineingreifen in die Tonne oder das Lösen der Abfälle von der Behälterwand ist aus Gründen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsaufwandes für die Mitarbeiter nicht möglich.
Expertentipps vom städtischen Entsorgungsbetrieb
- Feuchte Bioabfälle sollten immer zuerst in Papier eingewickelt oder in Papiertüten gesammelt werden. Dadurch wird die Feuchtigkeit, die zum Anfrieren führt, aufgesaugt und die Frostgefahr reduziert. Auf keinen Fall dürfen Kunststofftüten in die Biotonne gegeben werden. Dazu gehören auch „kompostierbare“ Plastikbeutel.
- Zudem hilft es, wenn der Abfallbehälter erst morgens am Abfuhrtag zur Leerung herausgestellt wird. Der Boden im Behälter sollte vor dem Befüllen mit etwas Zeitungspapier, einem Stück Karton oder kleinen Zweigen ausgelegt sein. Sehr wichtig ist es, Abfälle locker in den Behälter zu geben. Auf keinen Fall dürfen Abfälle in die Tonne gepresst oder gestampft werden, da der Müll dann sehr leicht und besonders fest anfriert.
- Um sicherzugehen, dass die Behälter bei Frost vollständig geleert werden, empfiehlt es sich, kurz vor dem Bereitstellen auf dem Gehweg die festgefrorenen Abfälle mit einem Stock oder einem Spaten vorsichtig im Behälter zu lockern.
- Die Stadtbildpflege weist zudem darauf hin, dass daneben abgestellte Tüten mit Abfall und sperrige Kartonagen die Arbeitsbedingungen der Müllwerker erschweren und für einen erhöhten Aufwand bei der Beseitigung sorgen. Gemäß städtischer Abfallsatzung ist der städtische Entsorgungsbetrieb berechtigt, daneben abgestellte Mehrmengen stehen zu lassen. Abhilfe schafft die Bestellung eines weiteren Abfallbehälters. red / rav
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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