Lockerungen ab kommendem Heimspiel
FCK darf 25.000 Zuschauer zulassen, maximal 1.000 Ungeimpfte
FCK. Am Sonntag, 12. September 2021, ist die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Diese sieht unter anderem Änderungen und Lockerungen für Veranstaltungen im Freien vor, zu denen auch die Heimspiele des 1. FC Kaiserslautern zählen. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung Kaiserslautern wurden auch neue Regelungen für den Besuch des Fritz-Walter-Stadions definiert, mit denen ein Stück „Normalität“ auf den Betze zurückkehrt.
Zuschauerzulassung
Der 1. FC Kaiserslautern darf ab dem Heimspiel gegen den VfL Osnabrück (25.09.2021) insgesamt 25.000 Zuschauer auf dem Betzenberg zulassen. Davon ist eine maximale Kapazität von 2.500 Plätzen für Gästefans vorgesehen.
Zugangsbereiche
Gemäß der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung haben Personen mit einem 2G-Status – also geimpft oder genesen – einen nahezu uneingeschränkten Zutritt zu Veranstaltungen und damit auch zu den Heimspielen des 1. FC Kaiserslautern. Zusätzlich dürfen, abhängig von der aktuell gültigen Warnstufe, die in der Corona-Bekämpfungsverordnung definiert sind, bis zu 1.000 Personen, die weder geimpft noch genesen sind, die Heimspiele des FCK besuchen.
Da der FCK im Rahmen der Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung möglichst vielen Personen den Besuch der Heimspiele der Roten Teufel ermöglichen möchte, wurde daher folgende Regelung getroffen: Zur Westtribüne, der Südtribüne, dem Unterrang der Nordtribüne und der LOTTO Osttribüne einschließlich des Gästefanbereiches erhalten nur diejenigen Personen Zutritt, die einen 2G-Nachweis erbringen können, also geimpft oder genesen sind. Der entsprechende Nachweis ist wie bisher bei der Zugangskontrolle vorzuzeigen. Personen, die unter die 3G-Regelung fallen – in diesem Falle also weder geimpft noch genesen sind, aber einen offiziellen negativen Testnachweis erbringen können – können ausschließlich Tickets für den Oberrang der Nordtribüne erwerben. Die 3G-Kapazität ist gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung auf maximal 1.000 Personen (Warnstufe 1) beschränkt und muss im Falle einer höheren Warnstufe kurzfristig auf 400 (Warnstufe 2) bzw. 200 (Warnstufe 3) reduziert werden.
Kinder bis einschließlich 11 Jahre sind vom 2G- und 3G-Nachweis befreit und werden gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung mit geimpften und genesenen Personen gleichgestellt. Kinder ab 12 Jahre müssen für den Zutritt zu den 2G-Bereichen geimpft oder genesen sein, für den 3G-Bereich ist alternativ ein offizieller negativer Testnachweis notwendig.
Dauerkarten und Ticketverkauf
Ab dem Heimspiel gegen den VfL Osnabrück (am 25. September 2021) sind auch die Dauerkarten der Saison 2021/22 gültig. Diese befinden sich bereits im Versand und können ab dem Heimspiel gegen den Zweitligaabsteiger genutzt werden. Zusätzlich zur Dauerkarte muss beim Einlass ins Fritz-Walter-Stadion der 2G-Nachweis vorgezeigt werden. Bitte beachtet, dass die Dauerkarten für die Westtribüne, die Südtribüne und die Nordtribüne nur in Verbindung mit einem 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) genutzt werden können. Dauerkarten-Neubestellungen können nur noch in den 2G Bereichen des Stadions berücksichtigt werden.
Künftig entfällt für Tickets im Public Bereich die Personalisierung für jedes einzelne Ticket, lediglich der Ticketkäufer muss seine Daten beim Kauf hinterlegen. Für die VIP-Bereiche bleibt die Kontakterfassung bestehen, da hier die Regelung für Veranstaltungen im Innenbereich gelten.
Verhalten am Einlass und im Stadion
Am Einlass muss jeder Zuschauer, der ins Fritz-Walter-Stadion kommt, weiterhin einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen und die Abstandsregelung einhalten. An der Einlasskontrolle sind neben der Dauerkarte oder der ausgedruckten Tageskarte fürs Spiel oder dem eTicket der 2G-/3G-Nachweis sowie ein Lichtbildausweis bereitzuhalten.
Für die Tribünen, in denen 2G gilt – also der Westtribüne, Südtribüne, Nordtribüne Unterrang und LOTTO Osttribüne einschließlich Gästefanbereich – entfällt nach dem Passieren der Drehkreuze die Maskenpflicht sowie die Abstandsregelung für den Umlauf, in den Fanhallen und auf den Tribünen. Zudem sind die Stadionumläufe mit Ausnahme des Gästefanbereiches wieder geöffnet, so dass sich jeder Besucher ab sofort auch wieder mit Freunden und Bekannten zu Speis und Trank in den Fanhallen treffen kann, die ihre Tickets für einen anderen Bereich haben.
Im Zuge der Lockerungen wird außerdem das Speise- und Getränkeangebot an den Kiosken in den Fanhallen sukzessive erweitert. Dazu zählt unter anderem der Ausschank von alkoholischen Getränken, der ab dem Heimspiel gegen Osnabrück wieder aufgenommen wird.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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