Leiharbeiter klagt auf gleichen Lohn
Gütetermin verläuft ohne Einigung
Am Arbeitsgericht Kaiserslautern fand heute in der Klage eines Mitglieds der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern gegen eine Leiharbeitsfirma die Güteverhandlung statt. Der 28-jährige Kollege arbeitete seit November bei einem privaten Entsorgungsunternehmen in der Region Kaiserslautern als Leiharbeiter. Für die körperlich anstrengende Arbeit, wie dem Leeren von Senkkästen oder die Entsorgung von Papiermüll und Gelben Säcken, erhielt er von seiner Zeitarbeitsfirma einen Lohn knapp über dem Mindestlohn – fast 4 Euro pro Stunde weniger als die festangestellten Kollegen. Auf diese Differenz hat er nun vor Gericht Anspruch erhoben.
Schon vor dem Gütetermin hatte die beklagte Leiharbeitsfirma unserem Kollegen einen Vergleich im Umfang von 50% des geforderten Fehlbetrags angeboten. Dieses Angebot hat er abgelehnt. „Ziel der Klage ist es, eine Grundsatzentscheidung für die gleiche Bezahlung von Leiharbeitern zu erreichen“, stellte David Jung, Pressesprecher der FAU Kaiserslautern, nach dem Gütetermin klar. „Eine Einigung, die die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitern beibehält, ist deshalb für uns keine Lösung. Das Angebot zeigt uns aber, dass es für Leiharbeiter nicht aussichtslos ist, sich gegen ihre Ausbeutung zu wehren.“
Laut Gesetz stehen Leiharbeitern die gleichen Arbeitsbedingungen zu wie Festangestellten. Durch Tarifvertrag ist es jedoch möglich davon nach unten abzuweichen. Der renommierte Arbeitsrechtler für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Dr. Wolfgang Däubler, sieht in der Ungleichbehandlung von Leiharbeitern einen Verstoß gegen EU-Richtlinien. Däubler hat zusammen mit dem gewerkschaftsnahen Netzwerk Labournet eine Kampagne ins Leben gerufen, für die auch in der ZDF-Sendung Die Anstalt geworben wurde. Die Kampagne unterstützt Leiharbeiter, die bereit sind auf gleichen Lohn zu klagen, juristisch und finanziell. Ziel ist, eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof zu erreichen und dort die Unrechtmäßigkeit der schlechteren Bezahlung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern feststellen zu lassen. Von den anderen anhängigen Klagen der Kampagne liegt eine bereits vor dem Bundesarbeitsgericht, Labournet erwartet, dass er dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird.
Da im Fall des Leiharbeiters in Kaiserslautern keine Einigung zustande kam, muss das Arbeitsgericht auf einem Kammertermin über die Forderungen entscheiden. Dieser wird am 25. Mai im Justizzentrum Kaiserslautern stattfinden.
Autor:Benjamin Gnaser aus Kaiserslautern |
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