Klage gegen die Zwangsschließung
Zehn Möbelhäuser klagen auf sofortige Öffnung
Rheinland-Pfalz. Zehn Möbel- und Einrichtungshäuser in sieben Bundesländern wehren sich gegen die anhaltende Zwangsschließung in der Corona-Pandemie und fordern die sofortige Öffnung ihrer Standorte. Am Donnerstag, 25. Februar, haben sie ihre Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht.
Die Unternehmen sehen sich demnach vor allem auf die Fläche bezogen gegenüber anderen Branchen ungleich behandelt. Zu den Unternehmen, die in Rheinland-Pfalz, im Saarland, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen ansässig sind, zählt auch das Einrichtungshaus Möbel Martin, das mehrere Filialen in Rheinland-Pfalz und im Saarland betreibt.
Einrichtungshäuser kündigen „Filterschleuse“ mit Schnelltests an
Die Möbelhäuser sind gewillt, vor Gericht ihre sofortige Öffnung durchzusetzen. Die zehn Unternehmen kündigten an, sich dabei auch auf Eingangskontrollen in Form von sogenannten Filterschleuse mit Schnelltests für Kunden zu verpflichten. Dabei solle jeder Kunde getestet werden. Nur wer ein negatives Testergebnis aufweist, darf die Verkaufsräume letztlich auch betreten. Darüber hinaus soll es ein umfangreiches Hygienekonzept geben.
Die Einrichtungshäuser erklärten zudem die Absicht, die aus dem Probebetrieb der Eingangskontrollen gewonnenen Ergebnisse den jeweiligen Gesundheitsministerien sowie dem Robert Koch-Institut zur Verfügung stellen. Die Filterschleusen sollen bestmöglich gemeinsam mit dem örtlichen Gesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium betrieben werden. rav
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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