Der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) informiert
Das neue KiTa-Gesetz (KiTaG) gilt seit 01. Juli 2021
Der KEA begrüßt die nun vollständige Umsetzung des neuen Gesetzes, zu dessen wichtigsten Änderungen das neue Personalbemessungssystems, die Stärkung der Elternmitwirkung, aber vor allem der für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geltende Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung gehören. Letzterer „[…] umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Tageseinrichtung […] eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig sieben Stunden, die als Vormittagsangebot ausgestaltet werden sollen. […] Bei Angeboten, die eine Betreuung über die Mittagszeit mit einschließen, soll ein Mittagessen vorgesehen werden. […]“ (§14 Abs. 1 KitaG). Die damit einhergehenden notwendigen personellen und räumlichen Veränderungen stellen, wie bereits an verschiedenen Stellen berichtet, auch Träger und KiTas im Landkreis Germersheim vor große Herausforderungen. Denn eine Übergangsbestimmung bis Ablauf der Evaluierungsphase im Jahr 2028 (§31 Abs. 1 Satz 1 KiTaG) ist im Gesetz lediglich für die Ausgestaltung des Mittagessens vorgesehen. Dass nicht alle Unklarheiten vor dem 01.07. geklärt werden konnten, bedauert der KEA sehr. So hätte die Unsicherheit bzgl. der Vertragssituation einiger KiTa-Leitungen, des KiTa-Personals, aber vor allem einiger Eltern sicherlich vermieden werden können. Des Weiteren ist die Entwicklung des Angebots an U2-Plätzen im Landkreis nicht zufriedenstellend: Gegenüber der letzten Planungsperiode 2019/2020 hat sich dieses signifikant verringert. Nichtsdestotrotz möchte sich der KEA bei allen Beteiligten bedanken, die sich für eine rasche Umsetzung des neuen Gesetzes einsetzen und dafür sorgen, dass Eltern zeitnah die für die eigene Planung notwendigen Informationen erhalten.
Autor:Anna Burkhard aus Kandel |
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