Gegen Corona impfen oder boostern
Impfbus kommt nach Kandel
Kandel. Hingehen, "Perso" zeigen, Schutzimpfung erhalten: Am Samstag, 20. November, können sich all jene, die noch nicht gegen Corona geimpft sind oder sich ihre Booster-Impfung abholen möchten, an der Bienwaldhalle in Kandel ihren Picks abholen. Geimpft wird von 9 bis 17 Uhr ohne Terminvergabe.
Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen. Da die Impfbusse nicht stufenlos zugänglich sind, ermöglichen die Impfteams stets in unmittelbarer Nähe auch barrierefrei eine Impfung.
Wichtig: Ausweis nicht vergessen!
Booster
Grundsätzlich können sich alle Bürger, deren zweite Impfung sechs Monate oder länger zurückliegt, eine kostenlose Auffrischungsimpfung geben lassen. Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten frühestens vier Wochen nach der Impfung eine Optimierung der Grundimmunisierung erhalten.
Für einige Personengruppen ist eine Booster-Impfung besonders sinnvoll (Beschluss der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz):
- Bewohner in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
- Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
- Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
- Personen mit einer Immunschwäche (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
- Personen mit einer schweren Immunschwäche oder Immunsuppression (i.d.R. ab 4 Wochen nach Grundimmunisierung)
- Menschen ab 80 Jahren (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
- Menschen ab 60 Jahren nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
- Personal, das regelmäßig in Kontakt mit infektiösen Menschen steht, zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
- Enge Haushaltskontaktpersonen von Personen mit einer schweren Immunschwäche (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
- Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden (i.d.R. ab 4 Wochen nach Grundimmunisierung)
- Personen, die ihre vollständige Impfserie mit dem Impfstoff von AstraZeneca bekommen haben (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
- Personen, die nach einer Coronavirus-Infektion eine Impfdosis eines Vektor-Impfstoffs erhalten haben (i.d.R. ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung)
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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