Keine Verunreinigung mehr: Trinkwasser in der VG Kandel muss nicht mehr abgekocht werden
VG Kandel. (Update 28. Oktober). Das seit Mittwoch, 16. Oktober bestehende Abkochgebot des Trinkwassers in den Gemeinden Minfeld und Steinweiler sowie Teilen von Winden und Kandel ist aufgehoben, darauf weist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hin. Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt verwendet werden.
(Update Montag, 21. Oktober) Da in den Proben vom Freitag, 18.10.2024 keine Keime festgestellt wurden, wird das Trinkwassernetz in der VG Kandel in Absprache mit dem Gesundheitsamt weiterhin gespült. Eine Chlorung des Netzes ist nicht erforderlich. Für eine endgültige Freigabe müssen die Laborberichte an drei aufeinander folgenden Tagen keine Beanstandungen aufweisen.
Ursprungsmeldung
Die Warnapp Katwarn meldet am Nachmittag des 16. Oktober, einen Trinkwasserunfall im Bereich der Verbandsgemeinde Kandel. Im Zuge der routinemäßigen Trinkwasseruntersuchungen, welche in regelmäßigen Abständen
durchgeführt werden, wurde am Freitag, 11. Oktober, aus einer Probe des Wasserwerks Steinweiler eine geringe Anzahl coliformer Keime identifiziert. Hierbei handelte es sich zunächst um einen Verdachtsfall, welcher leider durch weitere Trinkwasseruntersuchungen bestätigt wurde. Im Ergebnis der am Montag genommenen Nachkontrollen, welche heute Mittwoch, 16.10.2024 zugingen, wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen, weiterhin sind jetzt auch E-Coli (Escherichia coli) und Enterokokken nachgewiesen worden.
Escherichia coli und Enterokokken sind natürlich vorkommende Keime im Darm von beispielsweise Vögeln und warmblütigen Säugetieren. Ebenso sind sie Bestandteil der Darmflora des Menschen. Diese mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser kann unter Umständen die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb empfehlen die Verbandsgemeindewerke Kandel dringend die nachfolgenden Hinweise zu beachten!
Das Trinkwasser ist für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen:
- Zubereitung von Nahrung bzw. Essen, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Kranke.
- Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- Herstellung von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
- Zähneputzen
- Medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser kann wie bisher verwendet werden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann auch mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird oder nicht auf offene Wunden gelangt.
Für Haustiere und Vieh benötigen man kein abgekochtes Wasser, ebenso wenig wie für die Toilettenspülung und die Waschmaschine.
Sollten Menschen gesundheitliche Beschwerden haben, wenden diese sich an ihren Hausarzt. Falls er den Verdacht hat, dass dies mit dem verunreinigten Wasser zusammenhängen könnte, muss er dies umgehend dem Gesundheitsamt melden.
Dieser Hinweis gilt in den Ortsgemeinden Steinweiler, Minfeld und im nördlichen Bereich von Winden (Gartenstraße, Im Rosengarten, Am Sportplatz, Nachtweide, Gänsbuckel und Steinweilerer Straße) sowie in Teilen von Kandel (Saarstraße 124 - 188 und 157 bis 223, Brehmstraße 1 bis 26 und 29, Erlenbachweg, Höfener Straße und Horstring.
Telefon-Notrufnummer 0172 2018337
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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