Verhandlungstermine stehen noch nicht fest
Landgericht eröffnet Hauptverfahren im Mordfall Kandel
Landau/Kandel. Die Strafkammer (Jugendkammer I) des Landgerichts Landau in der Pfalz hat die wegen Mordes erhobene Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Termin für die Verhandlungen stehen noch nicht fest.
Dem mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen.
Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer jedoch in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und somit als Jugendlicher anzusehen ist. Die Kammer führt insoweit allerdings noch weitere Ermittlungen durch.
Jugendlicher im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ist, wer zum Tatzeitpunkt das 14.
Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Im Hinblick auf einen
Jugendlichen ist zwingend Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen. Die
Hauptverhandlung ist nicht öffentlich. Heranwachsender hingegen ist, wer zum
Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt war. Auf einen
Heranwachsenden ist Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen, wenn dieser zum
Tatzeitpunkt bei Betrachtung seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen
gleichstand. Ist dies nicht der Fall, wird die Tat nach Erwachsenenstrafrecht
geahndet. Das teilt Dr. Robert Schelp, Vizepräsident des Landgerichts, in einer Pressemitteilung mit. ps
Autor:Stefan Endlich aus Wörth am Rhein |
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