Informationen des Gesundheitsamtes
Coronavirus im Donnersbergkreis
Donnersbergkreis. Seit Anfang des Jahres arbeitet das Gesundheitsamt des Donnersbergkreises mit einer speziellen Software, um positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen per SMS oder E-Mail zu informieren. Dieses System wird das Gesundheitsamt ab dem 1. November wieder einstellen.
Der SMS- und E-Mail-Service der Firma CISS – Covid IT Solution hat das Gesundheitsamt in den vergangenen Monaten beim Erfassen von Daten unterstützt. Positiv getestete Personen, deren Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse beim Labor hinterlegt sind, erhalten eine SMS oder E-Mail. Darin werden sie über das positive Testergebnis und die daraus folgenden Verhaltensregeln informiert.
„Aufgrund der derzeit wieder stark steigenden Coronazahlen nimmt auch die Belastung in unserem Gesundheitsamt deutlich zu. Im Gegensatz zum Frühjahr ist dieses System allerdings nicht mehr die große Hilfe für uns und steht nicht mehr im Verhältnis zu den dadurch entstehenden Kosten“, sagt Eva Hoffmann, die Leiterin der Abteilung Recht, Gesundheit und Ausländerbehörde der Kreisverwaltung.
Der Grund hierfür sind die zwischenzeitlich seit längerem geltenden Absonderungsregelungen, wonach unter anderem enge Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige von positiv getesteten Personen – unabhängig von Impfstatus oder Alter – nicht mehr in die Absonderung müssen. Absondern müssen sich positiv getestete Personen sowie Covid-19-Krankheitsverdächtige.
Die Absonderung einer positiv getesteten Person endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, also am sechsten Tag. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Person zu diesem Zeitpunkt bereits 48 Stunden keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweist. Eine negative Testung ist zur Beendigung der Absonderung nicht mehr erforderlich. Bei Vorliegen von Symptomen verlängert sich die Absonderungsdauer entsprechend. Die Absonderung endet aber in jedem Fall – unabhängig davon, ob Symptome vorliegen oder nicht – spätestens nach Ablauf von zehn Tagen (also am elften Tag). Eine negative Testung ist auch zu diesem Zeitpunkt zur Beendigung der Absonderung nicht mehr erforderlich.
„Wir sind sehr froh, dass wir im Gesundheitsamt diese Software einsetzen konnten. Sie war uns eine große Hilfe. Nun haben wir aber eine geänderte Situation mit länger geltenden Absonderungsbestimmungen. Deswegen setzen wir von Seiten des Gesundheitsamtes nun wieder verstärkt auf die Eigenverantwortungen der Bürgerinnen und Bürger, informieren selbstverständlich aber weiterhin über die Homepage und auch unsere seit geraumer Zeit eigens eingerichtete Hotline“, so Eva Hoffmann.
Gemäß der Absonderungsverordnung des Landes werden seit einiger Zeit keine Bescheinigungen mehr durch das Gesundheitsamt erstellt, wenn sich eine Person absondern muss, weil sie positiv getestet wurde oder wenn die Absonderung eines Kindes nötig wird.
Zum Nachweis der Absonderung insbesondere für den Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls genügt dann der positive PoC- oder PCR-Test. Die Länge der Absonderung kann in diesen Fällen mit dem Datum des automatischen Absonderungsendes nachgewiesen werden.
Von Seiten des Gesundheitsamtes Donnersbergkreis werden daher Absonderungsbescheide nur noch für COVID-19-Krankheitsverdächtige auf Antrag ausgestellt. Sollten Sie eine solche Bescheinigung benötigen, beantragen Sie diese bitte per E-Mail an gesundheitsamt@donnersberg.de.
Info: Die Hotline des Gesundheitsamtes Donnersbergkreis ist Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 06352 710-500 erreichbar.
Unter www.corona.donnersberg.de finden sich zudem Informationen und aktuelles zum Thema Coronavirus
(Kreisverwaltung Donnersbergkreis)
Autor:Claudia Bardon aus Wochenblatt Kirchheimbolanden |
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