Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kirchheimbolanden
Errichtung ist möglich
Kirchheimbolanden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat im Raumordnerischen Entscheid jetzt festgestellt, dass die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kirchheimbolanden mit den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. „Allerdings müssen vom Antragsteller wesentliche Auflagen und Maßgaben im Entscheid beachtet werden“, betont SGD Süd-Präsident Hannes Kopf. So nennt Kopf beispielsweise, dass die Laufzeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dreißig Jahre begrenzt ist. Am Ende dieser Laufzeit hat der Investor die Anlage auf eigene Kosten vollständig zurückzubauen und die Fläche wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.
Im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie in Speyer - erforderlich. In Abstimmung mit der Generaldirektion ist die Aufständerung der Module der Freiflächen-Photovoltaikanlage so auszuwählen, dass es zu keiner Beeinträchtigung archäologischer Fundstellen oder Verdachtsstellen kommt.
Ebenso ist die Vereinbarkeit der Anlage mit den Belangen des Naturschutzes nachzuweisen. Hierzu hat eine frühzeitige Abstimmung mit den Naturschutzbehörden und der tangierten Ortsgemeinde zu erfolgen und es sind vertiefende naturschutzfachliche Untersuchungen sowie konkrete Maßnahmen durchzuführen. Auch sind die Hinweise der Oberen Wasserschutzbehörde, insbesondere hinsichtlich erforderlicher wasserrechtlicher Genehmigungen und Starkregengefährdung, zu berücksichtigen.
Mit dem geplanten Vorhaben wird die Absicht des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen stellt hierbei ein immer wichtig werdender Pfeiler dar. Rheinland-Pfalz möchte bis zum Jahre 2030 seinen Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken, wobei circa ein Viertel der regenerativen Stromerzeugung auf Photovoltaik entfallen soll. Mit der Verabschiedung der „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten“ macht die Landesregierung deutlich, dass der Ausbau der Photovoltaik verstärkt vorangetrieben wird.
Die Firma Eymann Windkraft plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Fläche von circa 7,2 Hektar. Die Anlage soll östlich der Autobahn A 63 auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche errichtet werden. Beantragt wurde die raumordnerische Prüfung im November 2020. An dem Verfahren wurden zwölf Träger öffentlicher Belange beteiligt. ps
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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