53 bestätigte Fälle - 289 in Quarantäne
Erster Coronavirus Todesfall im Donnersbergkreis
Donnersbergkreis. Im Donnersbergkreis ist der erste Mensch an den Folgen einer COVID-19-Erkrankung (Coronavirus) verstorben. Die 84-jährige Frau war seit Tagen in kritischem Zustand und wurde intensivmedizinisch behandelt.
Landrat Rainer Guth zeigte sich tief betroffen: "Wir denken jetzt vor allem an die Angehörigen der Verstorbenen, denen unser tief empfundenes Mitgefühl gilt." Gerade ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen seien besonders gefährdet, so der Landrat. Sie gelte es zu schützen.
Insgesamt sind im Donnersbergkreis nach heutigem Stand 53 bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen zu verzeichnen. Eine Person ist mittlerweile genesen. Zwei Personen werden stationär behandelt, ihr aktueller Allgemeinzustand ist gut. Alle erkrankten Personen werden eng durch das Gesundheitsamt betreut. Zudem befinden sich im Moment 289 Menschen in angeordneter sowie weitere in empfohlener häuslicher Quarantäne.
Der Landrat appellierte erneut an die Vernunft der Bevölkerung. Zwar hielten sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger vorbildlich an die geltenden Schutzmaßnahmen, doch zeigten manche Menschen noch immer wenig Einsicht.
"Wir liegen im Donnersbergkreis mit 70 bestätigten Fällen pro 100.000 Einwohnern deutlich über den Zahlen von Bund (58) und Land (54). Das mag zwar auch für die präzise und unermüdliche Arbeit unseres Gesundheitsamtes sprechen, aber niemand soll glauben, wir seien auf dem Land weniger gefährdet. Auch jüngere Menschen sollten nicht leichtsinnig handeln, es gibt mittlerweile auch da zahlreiche schwere Krankheitsverläufe."
Der vorgeschriebene Mindestabstand von anderthalb Metern müsse zwingend eingehalten werden, auf private Feiern sei unbedingt zu verzichten. "Es kann nicht sein, dass wir mit drastischen Maßnahmen versuchen, die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems und damit die Gesundheit unserer Bevölkerung zu erhalten, und gleichzeitig ignorieren einige wenige jegliche Schutzmaßnahmen", so der Landrat.
Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass häusliche Quarantäne unbedingt einzuhalten ist. Das gilt zwingend für die formal angeordnete, aber auch für die empfohlene Quarantäne. Wer die Anordnung oder Empfehlung des Gesundheitsamtes missachtet, gefährdet Familie, Freunde, Arbeitskollegen oder Passanten. Es können Personen darunter sein, für die eine Erkrankung mit dem Coronavirus lebensgefährlich sein könnte. Auch Jüngere gehören aufgrund von chronischen Krankheiten möglicherweise zur Risikogruppe, ohne dass man es ihnen ansieht. Für Menschen in häuslicher Quarantäne gilt: Das Haus bzw. der eigene Garten dürfen nicht verlassen werden. Angehörige oder Bekannte sollten um Erledigungen gebeten werden. Wer darauf nicht zurückgreifen kann, meldet sich bitte beim Gesundheitsamt. (Gesundheitsamt Kirchheimbolanden)
Autor:Claudia Bardon aus Wochenblatt Kirchheimbolanden |
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