Anträge auf noch bis zum 15. März möglich
Lernmittelfreiheit
Donnersbergkreis. Familien, in denen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Lernmittelfreiheit. Hier werden Schulbücher, Arbeitshefte oder beispielsweise grammatische Beihefte kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Erinnerung: Für die unentgeltliche Ausleihe ist die Antragsfrist bis 15. März einzuhalten.
Arbeitshefte, in die Eintragungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind, müssen nicht zurückgegeben werden. Alle sonstigen Unterrichtsmaterialien – wie Lektüren, Formelsammlungen, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenmaterial – müssen auf eige-ne Kosten selbst angeschafft werden. Eine Ausleihe der sonstigen Unterrichtsmaterialien ist nicht möglich.
Die Antragsformulare auf Lernmittelfreiheit werden von den Schulen im Kreis seit Jahres-beginn an Schülerinnen und Schüler verteilt – entweder elektronisch oder zusammen mit dem Halbjahreszeugnis. Auch auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.donnersberg.de) sind die Formulare abrufbar unter Bürgerservice – Formulare A-Z – Schulbuchausleihe.
Eine Jahresübersicht über die Termine im Zusammenhang mit der Schulbuchausleihe für die Schulen in Trägerschaft des Donnersbergkreises ist ebenfalls auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu finden. (Kreisverwaltung Donnersbergkreis)
Autor:Claudia Bardon aus Wochenblatt Kirchheimbolanden |
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