Die Allgemeinverfügung vom 16. April verliert ihre Gültigkeit
Neue Regeln für den Donnersbergkreis
Donnersbergkreis. Öffentliche Bekanntmachung: Es wird festgestellt, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichte Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, von 150 und von 165 überschritten hat. Dies hat zur Folge, dass die in § 28 b IfSG getroffenen Regelungen unmittelbar (das heißt ab 24.4.2021, 0:00 Uhr) gelten. Die Regelungen, die sich daraus für den Donnersbergkreis ableiten, können Sie hier: https://www.donnersberg.de/donnersbergkreis/Aktuelles/Bekanntmachungen/2021-4-23%20Aufhebung%20AV%20160421%20FeststellungIZ.pdf
Die Allgemeinverfügung vom 16. April verliert mit dem Beginn des 24.4.2021 ihre Gültigkeit.
(Gesundheitsamt Donnersbergkreis)
Autor:Claudia Bardon aus Wochenblatt Kirchheimbolanden |
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