Neue Regelungen in der Stadt
Worms führt Bewegungsbeschränkung ein
Worms. In Absprache mit dem Land Rheinland-Pfalz muss die Stadt Worms ihre Maßnahmen verschärfen. Ab morgen, 13. Januar, gelten neben einer Ausgangsbeschränkung auch eine Einschränkung des Bewegungsradius und die Maskenpflicht in der Innenstadt. Die Regelungen gelten zunächst bis 31. Januar.
Bewegungsradius eingeschränkt
Ab Morgen dürfen die Bewohner der Stadt sich nicht weiter als 15 Kilometer vom Stadtgebiet wegbewegen. So sollen tagestouristische Ausflüge verhindert werden. Genauso dürfen Tagestouristen die Stadt nicht besuchen, wenn sie nicht in einem Radius von 15 Kilometern um Worms wohnen. Durch die Maßnahme verspricht sich die Stadt und das Land die Verbreitung des Virus außerhalb der Stadt.
Laut der Stadt Worms sollen Angehörige außerhalb des Radius weiterhin besucht werden können, sofern alle gültigen Regeln eingehalten werden. Auch Menschen von außerhalb dürften demnach ihre Angehörigen in Worms besuchen. Auch der Arbeitsweg ist in beide Richtungen von der Regelung ausgenommen.
Nächtliche Ausgangssperre
In der Zeit von 21 bis 5 Uhr darf die Wohnung im gesamten Stadtgebiet, auch in den Vororten, nur noch in Ausnahmefällen verlassen werden. Das sind die Ausnahmen: Medizinische Notfälle (auch bei Tieren), Besuche von Ehe- oder Lebenspartnern sowie Angehörigen ersten Grades, Besuche von eigenen minderjährigen Kindern, Unterstützung von pflege- oder hilfebedürftige Menschen, Begleitung von Sterbenden oder Schwerstkranken, Hunde-Ausführung (aber dann nur alleine mit Hund), Menschen, die zur Arbeit fahren oder von der Arbeit nach Hause kommen
Maskenpflicht
In den folgenden Zonen gilt ab dem 13. Januar eine Maskenpflicht:
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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