Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus im Pfalzklinikum
Zeichen gegen das Vergessen setzen
Klingenmünster. Weltweit wurde am 27. Januar den Opfern des Nationalsozialismus gedacht, so auch im Pfalzklinikum am Standort Klingenmünster. Nach einer Begrüßung an der Gedenkstätte durch Paul Bomke, Geschäftsführer, und der Entzündung der Kerze durch Klinikseelsorgerin Silke Kessler, verdeutlichten Dr. Michael Brünger und Helge Fani vom Gedenkausschuss des Pfalzklinikums die Bedeutung sichtbarer Zeichen des Gedenkens mit einem lebendig gestalteten Dialog. In ihrer Unterhaltung zwischen Gedenkstein (1993 auf dem Klinikgelände errichtet) und Stolperschwelle (2019 vor dem Hauptgebäude verlegt) hoben sie die Funktion dieser Zeichen als Erinnerung und Mahnung hervor.
Anschließend erfolgte die Kranzniederlegung mit unter anderem Landrat Dietmar Seefeldt, Ruth Ratter (stellv. Bezirkstagsvorsitzende), Torsten Blank (Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landau-Land), Kathrin Flory (Ortsbürgermeisterin von Klingenmünster), Manuela Laub (Ortsbürgermeisterin von Göcklingen), Matthias Rösch (Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen), Psychiatrieerfahrenen sowie Vertreterinnen und Vertretern des Pfalzklinikums.
Nach einem kurzen Halt am Gedenkstein feierten die Anwesenden einen ökumenischen Gedenkgottesdienst in der Klinikkirche, in dem Texte von Dietrich Bonhoeffer zur Reflexion einluden. Musikalisch umrahmt wurde der Gottesdienst von Maren Pardall an der Campanula.
Im Anschluss referierte Dr. Christoph Picker, Direktor der Evangelische Akademie der Pfalz, in einem facettenreichen Vortrag über die Rolle der evangelischen Kirche der Pfalz in der Zeit des Nationalsozialismus. Mit besonderem Blick auf die „Aktion T4“, die auch die damalige Heil- und Pflegeanstalt Klingenmünster betraf, sowie Portraits einzelner Personen aus dem Umkreis von Klingenmünster zeigte er auch die unrühmlichen Seiten der evangelischen Kirchengeschichte auf. Vor diesem Hintergrund ermutigte er dazu, Einspruch gegen Menschenfeindlichkeit zu erheben – auch wenn damit Wagnisse verbunden sind und die vordergründigen Interessen der eigenen Institution gestört werden. Insbesondere die Kirche könne nur „Kirche für andere“ sein, sonst verfehle sie ihren Auftrag. Besondere Wachsamkeit sei immer dann geboten, wenn es um den Schutz verletzlicher Personengruppen gehe, zu denen auch psychisch kranke und behinderte Menschen gehören. ps
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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