Maskenpflicht als Preis für die Lockerungen
Kronauer Quartiersmanagement mit wichtigen Hinweisen
Die Strategie von Bund und Ländern steht. Lockerungen ja aber dafür müssen im Gegenzug beim Einkaufen und im ÖPNV Masken getragen werden. Dies gelte nicht für Kinder unter 6 Jahren.
Der Kronauer Krisenstab zeigt sich solidarisch und will daher mithelfen diese von oben vorgegebene Linie bestmöglich umzusetzen.
Daher hat Quartiersmanagerin Cornelia Burchardt ein paar wichtige Hinweise zusammengestellt.
Eine „Tauschbörse“ für Masken finden Sie unter der Internetseite https://www.maskefuerdich.de Hier können selbstgenähte Masken angeboten oder beschafft werden.
Rechtliche Hinweise zum Erstellen von Masken finden Sie unter
https://www.n-tv.de/21682706
Eine großartige Gemeinschaftsinitiative, die in diesen Zeiten Möglichkeiten und Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zusammenbringt ist die
https://coronahilfe-karlsruhe.de
„Wir möchten aber nochmals darauf hinweisen, dass eine Maske kein Freibrief ist, um Abstandsregeln oder andere Vorsichtsmaßnahmen über Bord zu werfen“, so die Verantwortlichen im Rathaus.
Dementsprechend vorsichtig agiert man selbst: „Wir werden das Rathaus frühestens ab dem 4. Mai wieder für einen eingeschränkten Kundenverkehr öffnen, im Zweifel warten wir noch zu“, so der Tenor im Krisenstab. Im Augenblick erarbeite man entsprechende Regeln. Für eine schnellere Öffnung sieht auch das Ortsoberhaupt keinen Anlass: „Wir haben auch im Krisenmodus jeden bedient und für alle Anliegen eine Lösung gefunden, die auch akzeptiert wurde. „Es gibt keine Beschwerden“, so Bürgermeister Frank Burkard.
Kronau, 24.04.2020
Autor:Gemeindeverwaltung Kronau aus Kronau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.