Kronau will Vorgaben für den FNP modifizieren
Windkraft neu steuern
Kronau. Kronau nutzt die aktuelle Offenlage der sechsten Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Schönborn/Kronau (FNP), um Einfluss auf den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ zu nehmen.
Infolge der Änderung des Landesplanungsgesetzes hatte sich die Verwaltungsgemeinschaft sowohl 2012 als auch 2014 mit der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen beschäftigen müssen. Diese befinden sich jeweils am Westrand der Gemarkungen von Bad Schönborn und Kronau, jenseits ander BAB 5 im Staatswald.
Der entwicklungsbedingte Fortschritt, neueste Generatorentechnik und vor allem gesteigerte Bauhöhen von Windrädern, lassen nun auch Windparks in Schwachwindzonen erwarten. Hierzu reichen aber die aktuellen Vorgaben im FNP nicht mehr aus; auch neue ökologische und städtebauliche Aspekte erfordern aus Kronauer Sicht ein Nachsteuern.
Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig eine entsprechende Stellungnahme an die Verwaltungsgemeinschaft, um die Modifikation der Planung in die Wege zu leiten. Ziel ist es, beiden Gemeinden ihre volle Planungshoheit in Bezug auf die Ausführung und die Standorte möglicher Windkraftanlagen zu sichern. ae
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