Polizisten-Mord in Kusel
Mann wegen Aufruf zum Cop-Hunting in Haft
Kusel/Birkenfeld. Nach dem Mord an zwei jungen Polizeibeamten am 31. Januar in Kusel wurde gegen einen 55-Jährigen aus dem Landkreis Birkenfeld ein Haftbefehl durchgeführt, nachdem er im Internet zur Tötung von Polizeibeamten aufgerufen hatte.
Birkenfelder ruft zum Cop-Hunting auf
Nachfolgend die gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamtes (LKA) Rheinland-Pfalz: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT_rlp) – hat ein zunächst von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach geführtes Ermittlungsverfahren übernommen. Einem 55-Jährigen aus dem Landkreis Birkenfeld wird darin zur Last gelegt, am Donnerstag, 3. Februar, öffentlich zur Begehung einer rechtswidrigen Tat, nämlich der Tötung von Polizeibeamten, aufgefordert zu haben.
500 Euro für einmal Falle stellen
Hintergrund ist der Mord an zwei Polizeibeamten, die am Montag, 31. Januar, im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel durch Kopfschüsse getötet worden waren. Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte diese Tat zum Anlass genommen hat, am Donnerstag, 3. Februar, auf Facebook ein Video einzustellen, in dem er zu einem sogenannten "Cop-Hunting" aufrief. Gegen eine Gebühr von 500 Euro könne er Polizisten in den angrenzenden Wald locken, wo sie dann von den Interessenten erschossen werden könnten. In der Folge schwenkte der Beschuldigte mit seiner Kamera in ein angrenzendes Waldstück und filmte mehrere Örtlichkeiten, darunter auch Hochsitze, die seiner Meinung nach als Versteck für die Schützen geeignet wären. Ferner äußerte er, "die Party“ könne zwischen 23 und 4 Uhr stattfinden.
Hate Speech auf Facebook
Die Ermittlungen gehen auf Erkenntnisse durch die beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz eingerichtete "Ermittlungsgruppe (EG) Hate Speech" zurück, die auf das Video auf dem öffentlichen Facebook-Profil des 55-Jährigen aufmerksam wurde. In einem weiteren, kurze Zeit später online gestellten Video, soll er sich an "erfahrene Schützen" gewandt und diesen für "einen Treffer zwischen die Augen" ein Preisgeld von 500 Euro in Aussicht gestellt haben.
Die Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT_rlp) sieht in diesem Verhalten nach § 111 Abs. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Auf Antrag der ZeT_rlp hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz wegen dieses Vergehens einen Haftbefehl erlassen, der am Mittwoch, 9. Februar, vollstreckt wurde. Das Amtsgericht teilt die Befürchtung der ZeT, dass der Beschuldigte versuchen wird, sich durch Flucht der Strafverfolgung zu entziehen.
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Was hat es mit Paragraph 111 auf sich? Laut Strafgesetzbuch (StGB) behandelt § 111 die "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“. Gemäß § 111 Abs. 1 StGB macht sich derjenige strafbar, der öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, sieht das Gesetz eine Strafdrohung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Was genau macht die ZeT_rlp?
Terrorismus, Extremismus, Hasskriminalitat. Das sind die Themen der ZeT_rlp, vom Ministerium der Justiz mit Rundschreiben vom 20. Oktober 2017 als Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegründet. Sie ist als Landeszentralstelle originär zuständig für die Bearbeitung der Verfahren, die von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach §142a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an sie abgegeben werden.
Insoweit ist sie auch für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Saarland zuständig. Sie ist ferner sachlich zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang aus den Bereichen des Terrorismus und Extremismus und kann Verfahren, die diese Kriterien erfüllen, jederzeit übernehmen. Seit 1. Oktober 2021 ist die Landeszentralstelle unter den vorgenannten Voraussetzungen zudem für Verfahren der Hasskriminalität zuständig.
Was ist Hasskriminalität?
Bei Hasskriminalität handelt es sich um Straftaten, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, ihres äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht beziehungsweise sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder einen sonstigen Gegenstand richtet.
Generalstaatsanwaltschaft
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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