Keine Umgehung der Grenzkontrollen
Die Bundespolizei warnt
Kaiserslautern/Saarbrücken. Die Bundespolizei kontrolliert die Einreise an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Ein Überschreiten der Grenze ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und zugelassenen Grenzübergangsstellen gestattet. Andere Grenzübergangsstellen wurden in Absprache mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gesperrt und dürfen zum Zwecke des Grenzübertrittes nicht mehr genutzt werden. Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind im Einsatz befindliche Rettungseinsatzfahrzeuge. Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das Überschreiten der Grenze an dafür nicht vorgesehenen Stellen - wie zum Beispiel durch das Umfahren einer Absperrung - eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die durch die Bundespolizei geahndet werden kann.
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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