Der Forstzweckverband Jerusalemsberg-Leiningerwald
Brennholzverkauf im Forstrevier Jerusalemsberg
Der Brennholzverkauf aus den Gemeindewäldern Altleiningen, Battenberg, Carlsberg,
Gerolsheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Lambsheim, Neuleiningen, Wattenheim sowie der
Stadt Grünstadt beginnt auch in diesem Jahr mit einer kurzen Informationsveranstaltung für
alle Wald- und Holzinteressierten. An diesem Abend können Sie ihre Holzbestellung direkt
aufgeben und werden bei der Holzzuteilung bevorzugt berücksichtigt.
Di 13. September um 18.30 Uhr in Carlsberg-Hertlingshausen im Bürgerhaus, Hauptstraße 6
Do 15. September um 18.30 Uhr in Gerolsheim, Rathaus, Hintergasse 21
Di 20. September um 18.30 Uhr in Kirchheim/Wstr, Friederich Diffiné Haus, Weinstr. Nord 1
Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen über den Verkauf und die Aufarbeitung von
Brennholz im Gemeindewald. Sie können dort persönlich auch alle weiteren Fragen klären.
Die Informationsveranstaltung beginnt für alle gemeinsam zur angegeben Zeit. Im Anschluss
können Sie direkt mit einem Bestellformular ihre Bestellung aufgeben. Eine Kopie Ihres
Motorsägenscheins - sofern dieser noch nicht vorliegt – ist bitte mitzubringen.
Sie dürfen natürlich auch gerne an einer Veranstaltung in Ihrer Nachbargemeinde teilnehmen.
Da das Revier Jerusalemsberg mittlerweile gut 2000 ha umfasst und eine Längenausdehnung
von ca. 25 km hat, ist es nicht möglich in allen Bereichen zeitgleich Holz zu schlagen und zur
Verfügung zu stellen. Eine grobe Absichtserklärung mit Ihrer Bestellung ermöglicht uns
wiederum, die Hiebe über Winter so zu planen, dass ausreichend Brennholz vorhanden ist. Es
wird versucht Ihnen möglichst bis Ende März 2022, in der Nähe Ihres Wohnortes, Holz bereit
zu stellen.
Für alle, die an keinem dieser Termine teilnehmen können, besteht ab dem 21. September die
Möglichkeit eine Bestellung per Formular im Amtsblatt, telefonisch unter 06305-9947983 oder
per E-Mail an christian.hoffmann@wald-rlp.de aufzugeben.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass der Motorsägen-Schein aus sicherheits- und
versicherungsrechtlichen Gründen Voraussetzung für den Erwerb von Brennholz ist.2/2
Die zum Zeitpunkt der Veranstaltungen gültigen Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz
sind selbstverständlich einzuhalten.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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