Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2022
ist spätestens bis zum 31. Mai 2022 abzugeben.
Meldepflichtig sind alle Winzer, die
- mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.
- Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw.
Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht
werden darf, bewirtschaften.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der
EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den
derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle
Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2021 vorgenommen
wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen.
Es muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt
werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme:
vereinfachtes Verfahren).
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2022 bei der zuständigen
Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Wir empfehlen
die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de).
Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges
und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe
zu achten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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