Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
LANDTAGSWAHL am 14. März 2021 Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten
In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen
Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt.
Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen
sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder
mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung,
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. online, über die Website/Homepage unter www.lambsheim-hessheim.de
4. per Fax (06233/3791-150) oder
5. durch einfache Email an wahlen@lambsheim-hessheim.de
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die
vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die
Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden
Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die
Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie,
diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen.
Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass die Verwaltungsstellen in Lambsheim und Heßheim
wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr grundsätzlich geschlossen
sind und Stimmberechtigte ggf. nur auf Terminvereinbarung und einzeln eingelassen werden
können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.
Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt
abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten
(s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten
Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten der
Verwaltungsstellen in Lambsheim und Heßheim einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so
rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag
angegebenen Verwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag
angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief
zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und bitten Sie nochmals, die Möglichkeit der Briefwahl zu
nutzen. Vielen Dank.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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