Amtliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Verpflichtung auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung!
Nach der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung und der 2. Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung besteht ab Montag, dem 27.04.2020 die Verpflichtung auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn man die derzeit geöffneten Geschäfte oder auch Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, besucht oder den öffentlichen Personalnahverkehr nutzt.
Dies gilt auch für private Fahrgemeinschaften sowie für das ehrenamtliche Engagement zur Versorgung der Bevölkerung.
Diese Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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