Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) des Rhein-Pfalz-Kreises
Vertretungsbefugnis für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) des Rhein-Pfalz-Kreises
Auf Grund des § 9 Abs. 3 der Betriebssatzung des Rhein-Pfalz-Kreises für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft vom 23. November 1995, in der Fassung vom 19. Oktober 2005, wird hiermit bekannt gemacht:
Der bisherige stellvertretende Werkleiter Herr Daniel Becker ist zum 31.03.2020 aus dem Dienst beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises ausgeschieden.
Mit Beschluss des Werkausschusses vom 22.09.2020 wurde Herr Jörg-Rainer Grottker mit Wirkung zum 01.10.2020 zum neuen stellvertretenden Werkleiter des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises bestellt.
Der stellvertretende Werkleiter vertritt nach den gesetzlichen Bestimmungen den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises gerichtlich und außergerichtlich bei Verhinderung des Werkleiters.
Werkleiter und zur ständigen gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Eigenbetriebes befugt ist Herr Hans-Martin Blum.
Ludwigshafen, den 20.10.2020
gez.
Clemens Körner
L a n d r a t
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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