Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des RPK
Zweite Kontroll-Aktion der Biotonnen
Aufgrund verschärfter rechtlicher Rahmenbedingungen werden die für den EBA eingesetzten Abfuhrfahrzeuge ab 2024 mit Störstoffdetektoren ausgestattet sein. Ab 01.01.2024 werden Biotonnen nicht mehr entleert, wenn der Grad der „Verschmutzung“
durch Metalle, Restabfall oder Plastik im Biomüll zu hoch ist. Die Behälter werden in diesem Fall mit einem eigens dafür konzipierten Aufkleber versehen, der auf die fehlerhafte Befüllung hinweist. Der Nutzer der Tonne hat dann die Möglichkeit zur
selbstständigen Nachsortierung und einer erneuten Leerung bei der nächsten regulären Bioabfallabfuhr oder kann eine kostenpflichtige Leerung als Restabfall in der Folgewoche in Anspruch nehmen.
Damit bereits im Vorgriff auf die ab 2024 gültigen Regelungen das Bewusstsein der Kreisbürger*innen geschärft wird, finden aktuell in einer zweiten Aktion stichprobenartige Kontrollen der Biotonnen auf Fehlbefüllungen statt. Mitarbeiter*innen einer vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beauftragten Firma führen diese Vorortkontrollen noch bis Mitte Dezember durch, damit möglichst viele der bereitgestellten Biobehälter überprüft werden können. Auch kompostierbare Abfallbeutel, die wie Plastikbeutel aussehen, werden als Störstoff erkannt. Bitte verwenden Sie statt Kunststoffbeutel besser Papierbeutel. Auch als "kompostierbar", "verrottbar" oder "zersetzbar" beworbene Produkte wie Kaffeekapseln oder Einweggeschirr gehören nicht in die Biotonne, sondern in den Restmüll.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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