Amtliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur
EU-Weinbaukartei 2020 ist spätestens bis zum 31. Mai 2020 abzugeben.
Meldepflichtig sind alle Winzer, die
mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.
- Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht werden darf, bewirtschaften.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2019 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2020 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben.
Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Autor:Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim aus Lambsheim-Heßheim |
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