Forstamt informiert über Entsorgung
Grünschnitt nicht in den Wald bringen
Landstuhl. Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden.
Wald und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Zusätzlicher Eintrag stört dieses Gleichgewicht, vor allem, wenn Teile nicht heimischer Pflanzen (sogenannte Neophyten) abgelagert werden.
Die unkontrollierte Verwilderung gebietsfremder Arten aus Gartenabfällen führt zur Verdrängung heimischer Pflanzen und Tiere. Dadurch wird die biologische Vielfalt gefährdet und die heimische Flora und Fauna verfälscht. Einige dieser Pflanzen wie zum Beispiel der Riesenbärenklau oder die Beifußblättrige Ambrosie gefährden sogar die menschliche Gesundheit.
Neophyten sind sehr konkurrenzstark und nur mit beträchtlichem Aufwand zu bekämpfen. Außerdem sind manche der abgelagerten Gewächse mit Pilzen und Läusen belastet, die sich im Wald wohl fühlen und sich massiv vermehren.
Der Nährstoffhaushalt der Böden wird durch die lokal starken Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln flächig aus und verdrängen anspruchsvollere Arten. Insbesondere bei der schichtigen Ablagerung von Rasenschnitt werden die Mikroorganismen im Boden durch Gärung und Fäulnisbildung empfindlich geschädigt.
Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich dann im Grundwasser wiederfindet. Gartenabfälle im Wald sind also nicht nur ein unschöner Anblick. Die Entsorgung im Wald verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und ist eine Ordnungswidrigkeit.
Das Forstamt Kaiserslautern bittet die Bürger, ihre Garten- und Küchenabfälle im eigenen Garten zu kompostieren, die Biotonne zu nutzen oder den Hecken- und Baumschnitt ordnungsgemäß ohne Plastiksäcke auf dem Grünschnittplatz abzulegen.ps
Autor:Frank Schäfer aus Wochenblatt Pirmasens |
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