Kanufahren auf dem Glan
Unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich
Lauterecken/Meisenheim. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die morgen in Kraft tritt. Mit dieser Allgemeinverfügung wird das Befahren des Glans für bestimmte Personen geöffnet.Demnach können volljährige Personen, die über umfassende Erfahrungen in der Ausübung des Kanusports verfügen den Glan auf dem Abschnitt zwischen Lauterecken und Meisenheim befahren. Für das Befahren sind ausschließlich Einerkajaks zugelassen.
Vor Fahrtantritt ist eine Anmeldung auf der Internetseite der SGD Süd erforderlich. Hiermit wird sichergestellt, dass sich kanusporttreibende Personen angemessen über die Gefahrensituation am Glan informieren und für sich eine selbstverantwortliche Entscheidung hinsichtlich des nach wie vor bestehenden Befahrungsrisikos auf einem naturnahen Gewässer treffen können.Wegen der einschränkenden persönlichen Voraussetzungen, der ausschließlichen Zulassung von Einerkajaks und der Warnhinweise kann davon ausgegangen werden, dass sich Wassersportler und Wassersportlerinnen der Gefahren durch Sturzbäume, Befahrungshindernisse oder gefährliche Strömungen bewusst sind und dennoch diese als für sich beherrschbar in Kauf nehmen.
Aufgrund wasserwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Anforderungen an den Baumbestand, hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ab dem Jahr 2017 den Glan auf unbestimmte Zeit für den Bootsverkehr gesperrt. Entsprechende Gutachten belegten, dass aus Sicherheitsgründen über 600 Bäume hätten gefällt oder beschnitten werden müssen. Da der alte Baumbestand einen Lebens- und Fortpflanzungsraum für zahlreiche Vogel- und Fledermausarten darstellt und der mächtige bachbegleitende Gehölzsaum das Gewässer beschattet und landschaftsprägend ist, konnten durch die SGD Süd die zur Herstellung der Verkehrssicherheit notwendigen Arbeiten nicht durchgeführt werden.
Im Rahmen der Klage eines gewerblichen Kanuverleihers wurde die Vorgehensweise der SGD Süd im Januar 2019 bestätigt. Im Januar 2020 hat das Verwaltungsgericht Neustadt festgestellt, dass kanusporttreibende Personen, die sich der Gefahren bewusst sind und diese auch beurteilen können, von dem Befahrungsverbot ausgenommen werden können.
Die SGD Süd betont, dass offizielle Ein- oder Ausstiegsstellen mit Plattformen für Kajaks nicht vorgehalten werden. Unterhalb von Lauterecken an der Fußgängerbrücke, in Medard an der Mündung des Sulzbaches sowie am Kerweplatz in Odenbach sind am Gewässer Warnhinweise aufgestellt. Diese Bereiche sind geeignet, um die Kajaks in das Gewässer einzubringen.
Weitere Informationen über die Gefahrenlage und das Anmeldeverfahren gibt es hier. ps
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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