Kontrollen der Polizei Germersheim
Ohne Fahrerlaubnis und ohne gültiges Kennzeichen
Rülzheim/Lustadt. Ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz leitete die Polizei am Montagmittag gegen gleich zwei Rollerfahrer ein, die es versäumt hatten, eine neue Versicherung abzuschließen. Dies wurde bei Verkehrskontrollen in Rülzheim und Lustadt festgestellt. Zudem waren beide Rollerfahrer (63 und 18 Jahre alt) nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass seit 1. März ein neues Versicherungskennzeichen benötigt wird.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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